Kapitel
II. Gesetz vom 13. April 1888, betreffend die Vereinigung der Rechtsanwaltschaft und des Notariats im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Höinghaus, Richard. - Grundbuchwesen und Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts : mit dem Abändergsgesetz von 1893
- Erschienen
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1893
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:05 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1893
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Gesetz über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich der Rheinischen Rechts vom 12. April 1888, sowie Gesetz, betreffend die Vereinigung der Rechtsanwaltschaft und der Notariats im Geltungsbereich der Rheinischen Rechts vom 13. April 1888 : Nebst den amtlichen Materialien der Gesetzgebung zur Erläuterung dieser Gesetze
