Archivale

Die Ulmer Bürgerin Margarete, Witwe des Heinrich Norgger, teilt dem Bischof von Konstanz Thomas [Berlower] oder seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten mit, dass sie für sich und ihren verstorbenen Ehemann eine ewige Messe in der Sebastianskapelle in Ulm auf dem Gries [ehemals Hahnengasse 25] auf dem unteren Altar gestiftet und ausgestattet hat. Sie hat die Aufgaben und Pflichten des Priesters, der diese Messe versehen soll, festgelegt. Das Präsentationsrecht für die Messe behält sie sich auf Lebenszeit vor. Sollte einer der Gebrüder Paul, Georg und Johann Übelin, der Söhne des Georg Übelin und seiner Ehefrau, der Tochter ihrer Schwester, dafür geeignet sein, dann wird sie ihn auf die Messe präsentieren. Nach ihrem Tod fällt das Präsentationsrecht an die Söhne des Georg Übelin und deren Erben, so dass dieses immer der Älteste aus dem Geschlecht Übelin, der Laie, Ulmer Bürger und in Ulm ansässig ist, ausüben soll. Nach dem Aussterben der Familie Übelin geht das Präsentationsrecht auf Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm über. Zur Dotation der Messe bestimmt sie ihren Hof in Donaualtheim ("Thunawalthain") [Stadt Dillingen] sowie einen jährlichen Zins von 20 rheinischen Gulden, den die Stadt Ulm zu entrichten hat und der gegen Zahlung von 500 rheinischen Gulden abgelöst werden kann. Von diesem Zins soll der für die Messe zuständige Kaplan jedes Jahr 2 Gulden abzweigen und davon einen Jahrtag für die Stifterin und ihren Ehemann ausrichten. Schließlich hat sie noch als Wohnung für den Kaplan Haus und Hofstatt in Ulm Im Süßen Loch [heute Paradiesgasse] zwischen dem Haus der Messe der Familie Ehinger und dem Haus des Neubronner übergeben. Davon gefallen jährlich 5 Schilling und 8 Heller an das Dominikanerkloster ("den Predigern") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3], 9 Schilling und 2 Heller an Magnus ("Mang") Fetzer und 1,5 rheinische Gulden an das Pfarrkirchenbauamt in Ulm. Diese Zinsen soll der Kaplan entrichten. Außerdem hat er von dem Haus noch jährlich 1 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung als Steuer an die Stadt Ulm zu bezahlen. Die Stifterin bitten nun den Bischof von Konstanz oder seinen Generalvikar, ihre Stiftung zu bestätigen.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
A Urk., 2733
Alt-/Vorsignatur
1549 / 1
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Margarete Norgger, Bürgerin zu Ulm

Siegler: Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm mit dem Stadtsiegel sowie auf Bitte der Stifterin die Ulmer Richter und Bürger Georg Lieber und Wilhelm Ott

Kanzleivermerke: No. 1 (17. Jh.)

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Die Urkunde diente als Einband und wurde dazu an den Rändern beschnitten. Daher gibt es an ihr keinerlei Spuren der Siegel oder Siegelbefestigungen mehr.

Rückvermerke: Inhaltsangaben (15. und17. Jh.)

Anmerkungen: An der Urkunde dürfte ursprünglich die Bestätigungsurkunde des Konstanzer Bischofs vom 19. Februar 1494 (A Urk. lfd. Nr. 2741) als Affix gehangen haben.

Datum: Der geben ist auf montag nach sannt Peters vnnd sannt Pauls der zwayer heyligenn zwelffbottenn tag, 1493.

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1493 Juli 1.

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 13:15 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1493 Juli 1.

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