Bestand

Stadt- und Neumühle Wurzen (Patrimonialgericht) (Bestand)

Geschichte: Das Mühlengericht zu Wurzen bestand wahrscheinlich seit Anfang des 18. Jahrhunderts. Dieses Gericht befand über Angelegenheiten der beiden schriftsässigen Wurzener Mühlen: der Stadt- oder Untermühle und der Neu- oder Obermühle. Dabei ging es lediglich um die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit, die höhere Gerichtsbarkeit stand dem Amt Wurzen zu. Nach freiwilliger Abtretung an den Staat ging die dem Mühlengericht Wurzen zustehende Gerichtsbarkeit am 23. Januar 1840 auf das Justizamt Wurzen über.

Inhalt: Gerichtsprotokolle.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Ausführliche Einleitung: Geschichte des Mühlengerichts Wurzen

Das Mühlengericht zu Wurzen gab es wahrscheinlich seit Anfang des 18. Jahrhunderts. In seine Gerichtsbarkeit fielen die Angelegenheiten der Stadtmühle und der Ober- bzw. Neumühle. Die Stadtmühle, auch Untermühle genannt, war ursprünglich bischöfliche Mahl-, Walk- und Schneidemühle, die unter Bischof Johann von Weißbach vor 1486 erbaut und ab 1568 an den Rat zu Wurzen verpachtet wurde. Die Neu- bzw. Obermühle, die unterhalb von Schmölen am westlichen Flußufer der Mulde lag, wurde um 1500 unter Bischof Johann von Salhausen erbaut und ebenfalls ab 1568 an den Rat zu Wurzen verpachtet.[01]
Zwischen 1790 und 1798 trug das Mühlengericht den Namen "Küttnerische Gerichte" nach den Mühlenbesitzern Johann Gottlob Küttner und Johann Friedrich Küttner. Die gewöhnliche Gerichtsstelle, an der die niedere Gerichtsbarkeit ausgeübt wurde, war das Mühlenhaus. Die höhere Gerichtsbarkeit lag nicht in den Händen der Mühlenbesitzer, sondern stand dem Amt Wurzen zu.
Die Gerichtsbarkeit der Stadtmühlen wurde am 23. Januar 1840 an den Staat abgetreten und dem Justizamt Wurzen übertragen.[02]

Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Vermutlich kamen die Archivalien des Mühlengerichtes Wurzen über das Amt Wurzen, das Königliche Landgericht Wurzen, das Gerichtsamt Wurzen und das Amtsgericht Wurzen in das Hauptstaatsarchiv Dresden. Von dort gelangten sie ab 1959 mit dem Bestand Amtsgericht Wurzen in das damalige Landesarchiv Leipzig. Der Bestand wurde im Staatsarchiv Leipzig provenienzgerecht getrennt, wobei die Archivalien dem Bestand Stadtgericht Wurzen zugeordnet, jedoch nicht verzeichnet wurden.
Erst 1998, im Rahmen der Bearbeitung des Bestandes Stadtgericht Wurzen, gelang es, die Archivalien des Mühlengerichts Wurzen als eigenen Bestand zu erfassen. Die Verzeichnung des Bestandes erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows. Die alten Registratursignaturen wurden übernommen und neue ordnungsabhängige Signaturen vergeben.

Überlieferungsschwerpunkte

Der zeitliche Umfang der 14 bestandsbildenden Archivalien reicht von 1717 bis 1839. Den größeren Teil bilden die Nachlassangelegenheiten, wobei Testamente auch von Vertretern anderer Berufszweige im Mühlengericht hinterlegt worden sind.[03]

Hinweise für die Benutzung

Beim Bestellen und Zitieren ist anzugeben: SächsStAL, Mühlengericht Wurzen, Nr. (fettgedruckte Zahl).

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind zu nutzen: Stadt Wurzen (Depositum), Stadt Wurzen (Gerichtsakten), Domkapitelgericht Wurzen, Amt Wurzen und Kgl. Landgericht Wurzen.

Elke Kretzschmar
August 1998


[01] Vgl. Wolfgang Ebert, Historisch-Topographisches Lexikon der Stadt Wurzen und der Stadtteile Dehmitz, Roitzsch und Nemt, Beucha, 1998.
[02] Leipziger Zeitung, 10.02.1840, S. 470.
[03] SächsStA-L, 20581 Mühlengericht Wurzen, Nr. 14.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 20581
Umfang
0,40 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 06. Herrschaften >> 06.02 Sonstige Herrschaften

Bestandslaufzeit
1717 - 1839

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1717 - 1839

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