Urkunden

Werner Lindlin, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er sich trotz einer früheren Verschreibung übel gehalten, Tag und Nacht in den Wirtshäusern herumgetrieben, sein und seiner Familie Eigentum verspielt und vertrunken, auch unlängst einen Bürger des Nachts in seinem Hause, als er schlafen gehen wollte, überfallen und ihm 2 fl abgefordert hatte, so daß derselbe, um Schlimmeres zu verhüten, aus seinem Haus fliehen mußte, ihn auch mit blanker Waffe unter Fluchen zu nötigen und zu schädigen versucht hatte, deshalb schwerer Strafe verfallen, jedoch auf seine und seiner ehrlichen Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., künftig alles Spielen, Zechen, auch heimliche und offene Gesellschaften zu meiden, des Nachts bei Frau und Kindern zu Hause zu bleiben, bei Tag nur mit ehrlichen Leuten zu zechen, dies auch außerhalb der Stadt, wenn er wegen seines Handels zu Messen und anderem über Land gehen muß, sich überhaupt wohl zu verhalten, auf obrigkeitliche Mahnung weiterer Bestrafung gewärtig zu sein, endlich seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, gelobt eidlich, alle diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4424
Alt-/Vorsignatur
W.
Umfang
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Martin Ysengrein, B. und des Gerichts zu Stuttgart

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 Pap. S.

Anmerkungen: Vgl. U 4388

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Lindlin, Werner
Indexbegriff Ort
Stuttgart S

Laufzeit
1543 Dezember 31 (Mo n. Johannes)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:48 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1543 Dezember 31 (Mo n. Johannes)

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