Urkunden
Kaiser Sigmund erlaubt den Bürgermeistern und dem Rat der Stadt Nuremberg, dass sie fürderhin auf ein gemischt Nürnberger Lot statt der bisherigen 32 Pfennig deren 34 münzen mögen. - Siegler: der Aussteller.
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 368
- Former reference number
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SS/D Nr. 30
- Language of the material
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ger
- Notes
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Kopiert im N. Schwb. I f. 295{r} und 296{a}.
- Further information
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Ausstellungsort: Ulm
Originaldatierung: Geben zu Ulm 1434 am nechsten mitwochen nach sandt Margrethen tag der heiligen junckfrawen.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1434
Monat: 7
Tag: 14
Äußere Beschreibung: Ausf. Perg. mit anhangendem Majestätssiegel an schwarz-gelber Seidenschnur.
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Sigismund als Römischer Kaiser (Lade SS/D)
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff subject
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Münzwesen
- Indexentry person
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Sigmund, Kaiser
- Indexentry place
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Ulm, Ausstellungsort
Nürnberg, Münze
- Date of creation
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1434 Juli 14
- Other object pages
- Last update
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23.05.2025, 11:50 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1434 Juli 14
Other Objects (12)

König Sigmund erlaubt den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nuremberg, dass sie hiefür auch "helbling" schlagen mögen, davon eine Mark 2 1/2 Nurnberger Lot fein Silbers halten und deren 53 auf ein solches Lot, 4 aber auf einen Nürnberger Pfennig gehen sollen. - Siegler: der Aussteller.

Willebrief König Sigmunds, worin er als König zu Behem, Kurfürst und Reichserzschenk seinen Willen dazu gibt, dass des Reichs Heiligtum, welches er zur Sicherung vor den Wiclefen zu Behem dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern gemeiniglich zu Nuremberg zur Aufbewahrung übergeben habe, fürderhin ewiglich dortselbst verbleiben solle. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Sigmund bestätigt und erneuert seiner Krönung zum römischen Kaiser sein der Stadt Nuremberg unterm 31. Oktober 1427 über den Erwerb der Pfandschaften des Reichs an einem Drittel des Schultheißenamtes und Gerichtes zu Nuremberg und an dem Zoll dortselbst sowie an dem Zeidelgerichte, den Zeidlern, Zeidelgütern und dem Honiggelde zu Feucht erteiltes Konfirmationsprivileg (KA/C Nr. 29). - Siegler: der Aussteller.
