Bestand

Amt und Justizamt Hoym (Bestand)

Findhilfsmittel: Findbuch 2011 (online recherchierbar)

Registraturbildner: Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen hatte. Er führte u.a. die Personalaufsicht, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Er war für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständig.
Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß.

Anhalt-Bernburg bestand ursprünglich aus den Ämtern Bernburg, Plötzkau, Ballenstedt, Harzgerode, Gernrode und Güntersberge sowie zahlreichen adligen Gerichtsdörfern. Hinzu kamen aus der Zerbster Landesteilung 1797 die Ämter Mühlingen und Coswig sowie einige Dörfer der ehemaligen Ämter Zerbst und Roßlau und 1812 nach Erlöschen der Linie Bernburg-Hoym das Amt Hoym.
Durch eine Dorfordnung von 1810 sollte der lokalen Verwaltung eine einheitliche Struktur gegeben werden. Die Ämter blieben jedoch mit ihren bisherigen Kompetenzen als Justizämter bestehen. Sie waren der Landesregierung unterstellt und fungierten als erste Instanz in Justiz- und Kriminalsachen, versahen die Ortspolizei und bildeten mit dem Superintendenten die Kirchenvisitationen.
Zum Justizamt Hoym gehörten die Stadt Hoym und die Dörfer Frose und Reinstedt.

Nachdem 1834 die Rechtsprechung des Forstamts Harzgerode auf die Justizämter übertragen worden ist, erfolgte im Jahr 1847 die Errichtung des Stadt- und Landgerichts Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung", das die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie das Stadtgericht Bernburg ersetzte. Die Verwaltung der herrschaftlichen Abgaben aus den genannten Justizamtsbezirken übernahm ein Rentamt.

Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an die neu gebildeten Kreisämter und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
Für das obere Herzogtum, die Bezirke der ehemaligen Justizämter Ballenstedt, Gernrode, Hoym, Harzgerode, Güntersberge einschließlich Bärenrode, wurde ein Kreisamt in Gernrode eingerichtet, dessen Zuständigkeiten später auf die Kreisdirektion Ballenstedt übergingen.

Bestandsinformationen: Akten des Amts und Justizamts Hoym wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Bernburger Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Bernburg" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 18 überliefert ist.

Weitere Justizamtsakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von den anhaltischen Behörden und Amtsgerichten an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben. In den Jahren 1960 und 1961 übergaben das Stadtarchiv Gernrode und das Kreisarchiv Quedlinburg nachträglich eine größere Anzahl Akten der Provenienz "Amt und Justizamt Hoym" an das damalige Landesarchiv Oranienbaum, die zusammen mit den in früheren Abgaben ermittelten Justizamtsakten zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert worden sind. Die Erschließung dieses Bestandes erfolgte im November 2010 im Rahmen eines Praktikums. 2011 wurde ein Findbuch erstellt.

Reference number of holding
Z 39 (Benutzungsort: Dessau)
Extent
Laufmeter: 0.9

Context
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.01. Anhalt-Bernburg (1603/06 - 1848) >> Z 31 - 40 Ämter und Stadtgerichte

Date of creation of holding
1662 - 1860

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Last update
14.04.2025, 8:12 AM CEST

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1662 - 1860

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