Bestand

Gemeinde Aumund (Bestand)

Enthält: Verfassung - Verwaltung - Grenzen - Schulwesen - Wahlen - Statistik - Gesundheitswesen - Bauwesen - Verkehr - Feuerwehr - Märkte - Militärsachen - Jugend - Wohlfahrt - Standesamt - Finanzen - Gewerbe - Grundstücke - Siedlungswesen

Geschichte des Bestandsbildners: Verfassung und Verwaltung der Gemeinde Aumund seit der Mitte des 19. Jahrhunderts
Der nachstehende Überblick beschränkt sich auf die Zeit seit der Mitte des 19. Jahrhunderts, weil wohl erst seit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen der 1850er Jahre überhaupt von einer politischen Gemeinde im modernen Sinne die Rede sein kann. Außerdem reicht der Bestand nicht weiter zurück. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Überblick allein auf Material des Staatsarchivs beruht, wo außer dem vorliegenden Bestand nur wenig einschlägiges Material vorhanden ist - insbesondere zu diesen ehemals nicht-bremischen Gebieten. Was speziell die Gemeindeverfassung angeht, beschränkt sich der Überblick deshalb im wesentlichen auf die Nennung der allgemeinen Rechtsgrundlagen und auf eine Reihe eher formaler Angaben. Für die Zeit vor der Eingemeindung der anderen Gemeinden nach Aumund beschränkt sich der Überblick außerdem im wesentlichen auf die Gemeinde Aumund in ihrem damaligen Umfang, zumal im Bestand Material über die anderen Gemeinden nur in geringer Menge vorliegt.
Durch die Vierte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. Sept. 1939 wurden mit Wirkung vom 1. Nov. 1939 neben den Gemeinden Hemelingen und Mahndorf (Landkreis Verden) die Gemeinden Lesum, Grohn, Schönebeck, Aumund, Blumenthal und Farge (Landkreis Osterholz) aus dem Lande Preußen (Provinz Hannover) in das Land sowie die Stadt Bremen eingegliedert, es entstand das heutige Bremen-Nord. Bis dahin hatte nördlich der Lesum lediglich die Stadt Vegesack zum Land Bremen gehört; diese wurde durch die Verordnung gleichfalls in die Stadt Bremen eingegliedert.

Geschichte des Bestandsbildners: Die Gemeinde Aumund grenzte direkt an die Stadt Vegesack, deren Gebiet sie mit ihren Ortsteilen Aumund ("Alt-Aumund"), Lobbendorf, Fahr, Hammersbeck, Borchshöhe und Voraumund an der West- und Nordseite umschloss. Ihr Gebiet entsprach ungefähr den heutigen Ortsteilen Aumund-Hammersbeck und Fähr-Lobbendorf zuzüglich des nördlichen Teils des heutigen Ortsteils Vegesack und eines Teils des heutigen Ortsteils Schönebeck. Die Flache belief sich auf etwa 6,38 km² , die Einwohnerzahl auf etwa 11 700.
Zu dieser Größe war die Gemeinde jedoch erst im Verlauf des 20. Jahrhunderts zusammengewachsen. Im 19. Jahrhundert umfasste Aumund lediglich das Gebiet unmittelbar nördlich von Vegesack ("Alt-Aumund"); zur politischen Gemeinde Aumund gehörte allerdings schon in dieser Zeit auch Lobbendorf, das jedoch offenbar sonst noch lange als eigenständig betrachtet wurde, zumal es sich dabei anscheinend um eine von Aumund ("Alt-Aumund") gebietsmäßig getrennte Exklave gehandelt hat. Definitiv selbstständige Gemeinden bildeten dagegen im 19. Jahrhundert Fahr, Hammersbeck, Borchshöhe und Voraumund, die erst wie folgt nach Aumund eingemeindet wurden:
1. Apr. 1908 Fähr und Voraumund
1. Apr. 1910 Borchshöhe
1. Okt. 1922 Hammersbeck.
Hinzu kam ein erhebliches allgemeines Bevölkerungswachstum. zumal angesichts der einsetzenden und schnell fortschreitenden Industrialisierung der Region, vor allem angesichts der Gründung der neuen Großwerft "Bremer Vulkan" in Vegesack 1893, die bereits 1895 ihre Betriebsstätten nach Lobbendorf und Fähr ausdehnte.

Hierzu einige statistische Angaben:
Einwohnerzahlen Fläche in km²
1852 1901 1928 (1927)
Aumund ("Alt-Aumund")
einschl. Lobbendorf: 846 2199 2,69
Fähr: 463 1107 0,85
Voraumund: 92 134 0,31
Borchshöhe: 130 197 0,25
Hammersbeck: 212 741 2,14
Summe: 1733 4378 9176 6,24

Geschichte des Bestandsbildners: Innerhalb des Königreichs bzw. der Provinz Hannover gehörten die Gemeinden zum Bezirk der Regierung (bis 1885 Landdrostei) Stade. Innerhalb dieses Bezirks gehörten sie ab 1852 zu den Ämtern Blumenthal (Gemeinden Fähr und Hammersbeck) und Lesum (Gemeinden Aumund einschl. Lobbendorf, Borchshöhe und Voraumund), ab 1859 (Vereinigung des Amtes Lesum mit dem Amt Blumenthal) sämtlich zum Amt Blumenthal, ab 1885 (Bildung von Kreisen anstelle der Ämter) zum Kreis Blumenthal; erst ab 1932 (Vereinigung des Kreises Blumenthal mit dem Kreis Osterholz) gehörte die Gemeinde Aumund, in die die anderen Gemeinden inzwischen eingemeindet worden waren, dann zum Kreis Osterholz.
Die erste umfassende gesetzliche Regelung der Verhältnisse der Landgemeinden in Hannover erfolgte durch das Gesetz die Landgemeinden betreffend vom 4. Mai 1852. Die revidierte Fassung dieses Gesetzes vom 28. Apr. 1859 hat dann - wenn auch mit verschiedenen Änderungen - über 1866 hinaus auch in preußischer Zeit weitergegolten. Zu den Änderungen gehörten vor allem die Änderungen des Wahlrechts nach der Revolution von 1918. Endgültig abgelöst wurde das Gesetz erst durch die nationalsozialistische Gemeindegesetzgebung, nämlich durch das preußische landeseinheitliche Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dez. 1933 und die reichseinheitliche Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Jan. 1935, durch die im Zuge der Einführung des "Führerprinzips" die gemeindliche Selbstverwaltung weitgehend wieder beseitigt wurde.

Geschichte des Bestandsbildners: Von den hierauf beruhenden Verfassungen der Gemeinde Aumund stammt die älteste erhaltene erst aus dem Jahre 1897. Es bestand ein Gemeindeausschuss aus dem Gemeindevorsteher, zwei Beigeordneten und zwölf nach einem Drei-Klassen-Wahlrecht gewählten Ausschussmitgliedern. Seit 1898 wurden Gemeindevorsteher und Beigeordnete ihrerseits durch den Gemeindeausschuss gewählt. In der Folgezeit wurde die Verfassung verschiedentlich abgeändert, unter anderem im Zusammenhang mit den erfolgenden Eingemeindungen; dabei wurde unter anderem die Anzahl der Beigeordneten und Ausschussmitglieder erhöht. Seit 1908 führte die Gemeindevertretung die Bezeichnung "Gemeinderat" anstelle von "Gemeindeausschuss". Einzelheiten über die Veränderungen nach der Revolution von 1918 fehlen leider. Besser belegt sind dagegen die Veränderungen nach der Machtergreifung der NSDAP 1933 und aufgrund der neuen nationalsozialistischen Gemeindegesetzgebung. Nachdem bereits 1933 eine Reihe von Ersatzmitgliedern durch "Berufung" in den Gemeinderat gelangt waren, erfolgten die weiteren personellen Veränderungen ausschließlich durch Ernennung. Aus den Gemeinderatsmitgliedern wurden "Gemeinderäte" mit lediglich beratenden Funktionen. Ihre Zahl wurde zudem auf zehn vermindert, die der Beigeordneten auf zwei. Zwar wurden 1935 zusätzlich noch "Beiräte" bestellt, doch hatten diese gleichfalls nur beratende Funktionen. Besonders ins Auge fallen schließlich mit diesen Veränderungen zusammenhängende weitere Änderungen von Funktionsbezeichnungen: Seit 1934 führte der Leiter der Gemeinde die Bezeichnung "Gemeindeschulze", bereits seit 1935 dann die Bezeichnung "Bürgenneister"; die Beigeordneten und Gemeinderate führten 1934/35 vorübergehend die Bezeichnungen "Gemeindeschöffen" und "Gemeindeälteste".

Geschichte des Bestandsbildners: Entsprechend dem Wachstum der Gemeinde wuchs auch die eigentliche Gemeindeverwaltung. 1919 wurde sie erstmalig in einem speziell hierfür erworbenen Gebäude, dem früheren Beplat'schen Hause (Grenzstraße 45), untergebracht. 1920 belief sich die Zahl der Beamten, Angestellten und Arbeiter (einschl. Gemeindevorsteher und Beigeordneter, ausschl. Lehrpersonal) auf 28; es bestand eine Gliederung in folgende sechs Abteilungen :
I. Allgemeine Verwaltung, Standesamt, Bauverwaltung, Feuerlöschwesen, Gemeindebetriebe, Finanzwesen, Registratur,
II. Einwohnermeldeamt, Erwerbslosenfürsorge, Steuersachen, Wahlsachen,
IIa. Kriegswohlfahrtspflege, Schulsachen, Armenfürsorge,
III. Kriegswirtschaftsstelle,
IV. Gemeindekasse, Vollstreckungsbehörde,
V. Kanzlei.
In den 1930er Jahren reichten die Diensträume im Gebäude Grenzstraße 45 bereits nicht mehr aus; 1936 zog die Gemeindeverwaltung deshalb in das Hauptgebäude des zu diesem Zweck angekauften Gutes Lange um (Adresse: Horst-Wessel-Straße 3, früher Grüne Straße 16/17).
1938 gliederte sich die Gemeindeverwaltung wie folgt:
I. Allgemeine Verwaltung, Finanz- und Steuerverwaltung, Kanzlei.,
II Standesamt, Meldeamt, Schulamt,
III. Fürsorge-, Jugendamts- und Gesundheitswesen.
IV. Gemeindehaupt- und -steuerkasse.
V. Gemeindebauamt,
VI. Technische Werke.
VII. Rechnungsprüfungsamt.
1939 belief sich die Zahl der Beamten, Angestellten und Arbeiter (einschl. Bürgermeister, ausschl. Lehrpersonal) auf über 70.
Außerdem bestand eine vielfältige Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden und auch mit der bremischen Stadt Vegesack. Lediglich als ein Beispiel sei hier die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Berufsschulwesens genannt.

Geschichte des Bestandsbildners: Nach der Eingliederung der Gemeinden in das Land und die Stadtgemeinde Bremen am 1. Nov. 1939 führten die bisherigen Gemeindeverwaltungen unter der Bezeichnung "Dienststelle (folgt die Bezeichnung der bisherigen Gemeinde) der Stadtverwaltung Bremen" ihre Aufgaben bis zum 31. Marz 1940 (Ende des Haushaltsjahres) zur Abwicklung und Überleitung fort . Bereits während dieser Zeit wurden schrittweise einzelne Aufgaben auf die bremischen Fachbehörden übertragen). Am 1. Apr. 1940 gingen die übrigen Aufgaben in die unmittelbare Zuständigkeit der Fachverwaltungen über, soweit sie nicht auf die "Dienststellen der Hansestadt Bremen" Übertragen wurden, die für jeweils mehrere ehemalige Gemeinden als Außenstellen der bremischen Verwaltung mit Wirkung von diesem Tage neu gebildet wurden. Die für
Aumund zuständige Dienststelle war die "Dienststelle Vegesack der Hansestadt Bremen" mit dem Sitz im Ortsteil Vegesack für den aus den Ortsteilen Vegesack, Grohn, Aumund und Schönebeck gebildeten Bezirk. Für die Aufgaben des Senators für Arbeit und Technik in den Ortsteilen nördlich der Lesum, insbesondere für die Bauverwaltung, die Baupolizei und die Verwaltung der Städtischen Werke, wurde eine besondere Außenstelle mit dem Sitz im Ortsteil Aumund und der Bezeichnung "Der Senator für Arbeit und Technik, Dienststelle Bremen-Lesum" errichtet (heute: Bauamt Bremen-Nord). 1946 wurden die Dienststellen der Hansestadt Bremen in die heute noch bestehenden Ortsämter umgewandelt.
Personal, Gebäude und Inventar der früheren Gemeindeverwaltungen wurden im wesentlichen von den verschiedenen Nachfolgebehörden übernommen. Das Gebäude der ehemaligen Aumunder Gemeindeverwaltung wurde von der neuerrichteten Dienststelle Bremen-Lesum des Senators für Arbeit und Technik bezogen.
Das Schriftgut der Gemeinde

Geschichte des Bestandsbildners: Offenbar schon von Anfang an sind regelmäßig Protokolle der Gemeindevertretung (bzw. teilweise der Gemeindeversammlung) geführt worden. Später sind dann zweifellos in immer größerem Umfang auch Akten und andere Aufschreibungen geführt worden; wieweit von einer formellen Registratur die Rede sein kann, muss jedoch dahingestellt bleiben . Nachweisbar ist im wesentlichen lediglich das Vorhandensein mehrerer Aktenverzeichnisse und -pläne. Das erste erhaltene, in der vorliegenden Form jedoch erst aus der Zeit um 1935 stammende Aktenverzeichnis mit einer Hauptgliederung in 34 "Fächer" wurde bereits 1936 durch einen Aktenplan ersetzt, der aus praktisch selbständigen Einzelaktenplanen für die einzelnen Abteilungen der Gemeindeverwaltung bestand, die jeweils in sich nach einem modifizierten Dezimalsystem aufgebaut waren. Erhalten ist schließlich sogar noch - wenn auch nur fragmentarisch - ein weiterer nach reinem Dezimalsystem aufgebauter Aktenplan der Dienststelle Aumund der Stadtverwaltung Bremen, also aus der Zeit nach der Eingemeindung. Offen bleibt jedoch bei allen drei Verzeichnissen bzw. Plänen, ob das Schriftgut wirklich vollständig hiernach geführt worden ist; in dem in das Staatsarchiv gelangten Teil fanden sich nämlich nur vereinzelt entsprechend formierte und signierte Akten, diese aber wiederum zu allen drei Verzeichnissen bzw. Plänen. Insgesamt gesehen machte das Schriftgut vielmehr einen völlig desolaten Eindruck; dies gilt auch für die technische Form der Aktenbildung. Außerdem kann wohl davon ausgegangen werden, dass manches Schriftgut bereits bei der Gemeinde vernichtet worden oder anderweitig verlorengegangen ist.

Geschichte des Bestandsbildners: Die weitere Behandlung des Schriftgutes nach der Eingliederung der Gemeinden in das Land und die Stadt Bremen dürfte im Falle Aumunds kaum anders gewesen sein als im Falle der anderen Gemeinden. Im Zuge der Abwicklung und Überleitung der Aufgaben und der Regelung der weiteren Verwendung von Personal, Gebäuden und Inventar wurde auch das Schriftgut auf die verschiedenen Nachfolgebehörden verteilt. Umfangreiche Abgaben haben offenbar vor allem auf dem Gebiet des Bauwesens stattgefunden und zwar bei den Gemeinden nördlich der Lesum an die Dienststelle Lesum des Senators für Arbeit und Technik. Die Meldeunterlagen wurden an die Staatliche Polizeiverwaltung abgegeben, wo die aktuellen Angaben einschl. der zum Verständnis notwendigen älteren Angaben hieraus in das zentrale stadtbremische Melderegister eingearbeitet wurden. Was nicht an die entsprechenden Fachverwaltungen gelangte, wurde offenbar an die neugebildeten Dienststellen der Hansestadt Bremen abgegeben.

Geschichte des Bestandsbildners: Vielfach wurde das abgegebene Schriftgut bei den Nachfolgebehörden einschl. der neugebildeten Dienststellen der Hansestadt Bremen (den heutigen Ortsämtern) fortgeführt. Das an die Dienststelle Lesum des Senators für Arbeit und Technik (heute: Bauamt Bremen-Nord) abgegebene und dort fortgeführte Schriftgut liegt dort offenbar heute noch vor. Wieweit sonst abgegebenes und ggf. fortgeführtes Schriftgut bei den Nachfolgebehörden heute noch vorliegt, muss jedoch offen bleiben. In jedem Fall noch vorhanden sind selbstverständlich die Personenstandsbücher und zugehörigen Sammelakten, die für den Bereich nördlich der Lesum heute in dem als Sachgebiet des Ortsamtes Vegesack organisierten Standesamt Bremen-Nord zentralisiert sind. Zusammenhangende abgeschlossene Altbestände blieben somit allenfalls bei den Dienststellen der Hansestadt Bremen (den heutigen Ortsämtern) übrig, wobei es sich dann in der Regel um inhaltlich und mengenmäßig begrenzte Reste mit den Schwerpunkten Gemeindeverfassung und -verwaltung und Haushalts- und Rechnungswesen handelte. Unter anderem blieb vom Schriftgut der Gemeinde Aumund ein derartiger Altbestand bei der Dienststelle Vegesack der Hansestadt Bremen (heute: Ortsamt Vegesack) übrig.
Übernahme und Bearbeitung des Schriftgutes im Staatsarchiv Bremen
Bereits am 21. Dez. 1940 bot die Dienststelle Vegesack der Hansestadt Bremen dem Staatsarchiv unter Beifügung eines entsprechenden Verzeichnisses ausgesondertes Schriftgut der Gemeinde Aumund zur Übernahme an. Wohl infolge der Kriegsverhältnisse kam es aber nicht mehr zu einer Ablieferung.

Geschichte des Bestandsbildners: Erst 1964 sah sich das Ortsamt Vegesack als Funktionsnachfolger der Dienststelle Vegesack aus Raumnot veranlasst, erneut wegen Aussonderung von Schriftgut an das Staatsarchiv heranzutreten. Am 22. Apr. 1964 kam es daraufhin tatsächlich zu einer umfangreichen Ablieferung. Unter dem abgegebenen Schriftgut befand sich auch einiges Schriftgut der Gemeinde Aumund, bei dem es sich offensichtlich im wesentlichen um dasjenige handelte, das bereits 1940 angeboten worden war. Es wurde im Staatsarchiv als neuer Bestand 6,37 aufgestellt. Weitere kleinere Ablieferungen folgten am 6. Mai 1964, 13. Apr. 1967 und 24. Febr. 1970.
1970 wurde das bis dahin abgegebene Schriftgut dann auch von Karl Schulz erstmalig provisorisch bearbeitet. Die Bearbeitung beschränkte sich im wesentlichen auf eine listenmäßige Erfassung unter Zugrundelegung der Aussonderungsliste von 1940, die inzwischen im Bestand aufgefunden worden war. 1972 erhielt der Bestand die heute noch gültige Bestandsnummer 6,6/6. Er umfasst den archivwürdigen Teil des zusammenhängend erhaltenen abgeschlossenen Schriftgutes der ehemaligen preußischen Gemeinde Aumund einschl. der darin eingemeindeten Gemeinden. Nicht hierzu gehören entsprechende Personalakten, die vielmehr als besonderer Teilbestand 6,6/6 Pers. aufgestellt sind. Der Bestand umfasst den Zeitraum (1823-) 1851-1940, in der Masse den Zeitraum 1900-1940.
Weiteres Schriftgut der Gemeinde Aumund gelangte dann mit entsprechenden abschließenden Ablieferungen des Heimat- und Museumsvereins für Vegesack und Umgebung e.V. (wohin das Schriftgut früher aus dem Besitz des Ortsamts Vegesack entfremdet worden war) und des Ortsamts Vegesack am 20. Juni 1975 und 26. Mai 1976 bzw. am 15. Juni 1976 in das Staatsarchiv.

Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Bearbeitung des Bestandes wurde von der Bearbeiterin Monika Lentz, später Monika Marschalck, im Rahmen ihrer Laufbahnprüfung begonnen. Bei der Bearbeitung erwies sich eine Verzeichnung des Schriftgutes so, wie es vorlag, als ebenso aufwändig wie unbefriedigend. Deshalb wurde dazu übergegangen, zunächst in beträchtlichem Umfang sinnvolle Akten völlig neu zu bilden. Dieses die nachfolgende Verzeichnung dann natürlich vereinfachende Verfahren erwies sich allerdings gleichfalls als außerordentlich aufwendig. Außerdem war es erforderlich, die vielfach gestörte innere Ordnung der Akten zu überprüfen und ggf. wiederherzustellen; besondere Schwierigkeiten bereiteten dabei die nicht wenigen undatierten Schriftstücke, die häufig nur auf Verdacht einzuordnen waren. Angesichts dieser starken archivischen Eingriffe in die Struktur des Schriftgutes wurde auf die Bildung formeller Bandreihen als eher missverständlich in aller Regel verzichtet. Die wenigen Archivalien der eingemeindeten anderen Gemeinden wurden durch entsprechende Provenienzangaben besonders gekennzeichnet.
Bei dieser Neubildung von Akten, vor allem aber bei der systematischen Gliederung und schließlich auch bei der Reihung der Akten innerhalb der einzelnen Untergruppen wurde der (Einheits-) Registraturplan für Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen, bearbeitet und herausgegeben von Fritz Neßhöfer, Siegburg 1930, zugrunde gelegt. Nach diesem war die Registratur der benachbarten Gemeinde Grohn aufgebaut worden, zumal auch die Registratur der gleichfalls benachbarten Gemeinde Blumenthal nach einem zumindest sehr ähnlichen Aktenplan strukturiert. Dabei wurde die systematische Gliederung bis auf eine Erweiterung der Untergruppe 10 sogar praktisch unverändert übernommen.

Geschichte des Bestandsbildners: Bei der Bearbeitung bestätigte sich noch einmal die Einschätzung, dass es sich bei dem vorliegenden Schriftgut lediglich um einen begrenzten Rest des insgesamt entstandenen Schriftgutes handelt. Da, jedenfalls im Staatsarchiv Bremen, auch kaum Ergänzungsüberlieferungen vorhanden sind, wurden Kassationen nur in ganz begrenztem Umfang durchgeführt; kassiert wurden beispielsweise Akten über einzelne Geburten, Heiraten und Sterbefälle, bei denen es offenbar lediglich um eine Ergänzungsüberlieferung zu den (weiterhin beim Standesamt Bremen-Nord vorliegenden) eigentlichen Personenstandsunterlagen handelte.
Trotz dieses geringen Gesamtumfangs der Überlieferung wurde die systematische Gliederung in der im zugrundegelegten Registraturplan vorgesehenen Intensität (zwei Gruppenschichten) vorgenommen, zumal gerade hierdurch die Lückenhaftigkeit des Bestandes im einzelnen deutlich wird; zu einigen Untergruppen liegen bezeichnenderweise überhaupt keine Akten vor. Auch angesichts dieser Lückenhaftigkeit des Bestandes wurde außerdem auf Akten und in Enthält-Vermerken ausgeworfene Vorgänge, die strukturgerecht auch in anderen Untergruppen hatten eingeordnet werden können, dort verwiesen. Die wenigen Archivalien, die bei den nach Aumund eingemeindeten Gemeinden entstanden sind, wurden entsprechend gekennzeichnet.

Geschichte des Bestandsbildners: In diesem 1987 erreichten Bearbeitungszustand blieb der Bestand bis 2005 liegen, da weder die technische Bearbeitung noch die Fertigstellung des Verzeichnisses vorankamen. 2005 erfolgte die Erfassung der vorhandenen Texte in eine Datei, die archivgerechte Verpackung wurde in Angriff genommen. Die Texte zur Gemeinde- und Bestandsgeschichte wurden im wesentlichen wie damals verfasst beibehalten, lediglich das Literaturverzeichnis etwas gestrafft und ergänzt. Auf den Nachweis der einzelnen Quellen in Gesetzblättern oder einzelnen Einheiten im Bestand wurde verzichtet, das Schriftgut zur Bestandsgeschichte befindet sich insbesondere in der Registraturakte des Staatsarchivs mit der Bezeichnung 736-11.
Monika Marschalck geb. Lentz
Bremen, 1987 und 2005

Bestandssignatur
6.6/6
Umfang
5

Kontext
Staatsarchiv Bremen (Archivtektonik) >> Gliederung >> 6. Besondere staatliche Stellen mit Zuständigkeit in Bremen >> 6.3. Preußische Verwaltung 19.-20. Jahrhundert
Verwandte Bestände und Literatur
Literatur: Veröffentlichte Quellen: Gemeindehandbuch für die Provinz Hannover, Jahr (Hannover ca. 1938). Statistische Übersichten der Einteilung des Königreichs Hannover bzw. Statistische Handbücher der Provinz Hannover, Hannover 1852 ff. Die Regiminal- und Justizverfassung des Königreichs Hannover, Hannover 1852. Das Kommunalrecht in der Provinz Hannover, Hildesheim und Leipzig 1930. Literatur: Lebensraum Bremen-Nord: Geschichte und Gegenwart, hrsg. von Hanspeter Stabenau, Bremen 1989 (Jahrbuch der Wittheit zu Bremen, Bd. 31) Meier, Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Bd. 2 Hannover 1899 Hermann Pleus, 100 Jahre Aumunder Kirche 1877-1977, (Bremen 1977). Friedrich Kühlken, Zwischen Niederweser und Niederelbe. Eine Heimatkunde ..., Bremen und Osterholz-Scharmbeck ²1965; Dietrich Schomburg, Geschichtliches Ortsverzeichnis des Landes Bremen, Hildesheim 1964; Erich Weise, Geschichte des Niedersächsischen Staatsarchivs in Stade nebst Übersicht seiner Bestände, Göttingen 1964 (Veröffentlichungen der niedersächsischen Vegesack (Bezirk Bremen) und die Gemeinden aus Kreis Blumenthal. Blumenthal, Aumund und Grohn, Hannover 1929 Hinrich Wulff, Die Ritter von Aumund, Vegesack-Blumenthal 1930

Bestandslaufzeit
1851 - 1939, Masse 1900 - 1939

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Letzte Aktualisierung
30.06.2025, 11:55 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1851 - 1939, Masse 1900 - 1939

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