Urkunde

Die königliche Regierung überweist die Gartenanlagen auf den ehem Festungsanlagen der

Regest: 1837, den 18. und 25. Februar Die königliche Regierung überweist die in den Räumen der ehemaligen Festungswerke entstandenen Garten-Anlagen der Stadt, um solche künftig aus eigenen Mitteln nach Maßgabe des Decrets vom 17. Dezember 1811, unterhalten zu lassen, doch soll der Botanische Garten, solange diese seine Bestimmung fortdauert, aus öffentlichen Lehrmitteln unterhalten werden. Wegen der Fischerei und des Eiskellers habe die Stadt sich an das Finanzministerium zu wenden.

Archivaliensignatur
0-2-0 Rathausarchiv, 0-2-0-180.0000

Kontext
Rathausarchiv >> 19. Jahrhundert
Bestand
0-2-0 Rathausarchiv Rathausarchiv

Laufzeit
18.02.1837

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 16:02 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 18.02.1837

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