Bestand

A. 3. Eingemeindete Orte (Bestand)

Noch mehr als für die Stadtverwaltung Fürth ist für die eingemeindeten Orte festzustellen, dass die Überlieferung aus der vorbayerischen Zeit, wenn überhaupt, nur rudimentär vorhanden ist. Meist gilt dies auch für das 19. Jahrhundert bis zur Eingemeindung. Nur in Ausnahmefällen ist die Überlieferungslage besser. Nur sehr vereinzelt reichen Akten der Stadtverwaltung in frühere Zeit zurück. Dafür können die Akten der Gemeinde /Stadtverwaltung hilfreich sein.
Für Recherchen zu den Eingemeindungen sollten unbedingt andere Quellen, insbesondere Unterlagen aus den Staatsarchiven Nürnberg (z.B. Markgraftum Brandenburg-Ansbach und Landratsamt Fürth) und Bamberg (v.a. Hochstift Bamberg und Markgraftum Brandenburg-Bayreuth) herangezogen werden. Da eine Reihe von Adeligen Rechte in der Fürther Umgebung hatten, sind auch die entsprechenden Herrschaftsarchive zu konsultieren, insbesondere das Archiv der Grafen von Pückler-Limpurg (s.u.).

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Stadtarchiv Fürth (Archivtektonik) >> Beständebeschreibung

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Letzte Aktualisierung
30.06.2025, 11:55 MESZ

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