Urkunde

Berthold (Berld) Faulhaber (Fulhaber) bekundet für sich, seine Ehefrau Elisabeth (Lyse) und alle ihre Erben, dass er von Heinrich [von Kranlucken]...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

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Reference number
493
Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Further information
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis gebuert drytzenhuendert iar in dem acht und sechtzigisten iare an Mantage nach des vorgenannten sent Johans tag

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Berthold (Berld) Faulhaber (Fulhaber) bekundet für sich, seine Ehefrau Elisabeth (Lyse) und alle ihre Erben, dass er von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten hat, die von Berthold, Heinrich und von Wigand von Bimbach (Byembach), Pfarrer in Direnheim (Duernheym), besiegelt ist. Berthold versichert, einem Wiederkauf des Vorwerks nicht zu widersprechen und auch alle anderen Vereinbarungen einzuhalten. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1368 Juni 24: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er Wigand von Bimbach zwei Vorwerke mit allem Zubehör in Heinebach (Heynebach) für 800 Gulden und 200 Pfund Heller Fuldaer Währung zum Wiederkauf verkauft hat. Dieser hat mit Zustimmung des Abtes das Vorwerk, auf dem Rüdiger von Heinebach lebte, mit dem dazugehörigen Hof und allem Zubehör, so wie es Abt und Kloster besessen haben, für 800 Pfund Heller guter Fuldaer Währung an Berthold Faulhaber und dessen Ehefrau Elisabeth zum Wiederkauf verkauft. Wigand und Berthold sind übereingekommen, alle diesbezüglichen Urkunden an einem Ort aufzubewahren (in eyne gemeyne hant geleget). Wigand hat für das Vorwerk ein Rückkaufrecht für 800 Pfund Heller. Den Rückkauf muss er einen Monat vor Kathedra Petri [Februar 22] ankündigen, andernfalls stehen Berthold die Erträge des jeweils laufenden Jahres zu. Berthold muss eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts zwei Monate im Voraus ankündigen. Sollte Wigand an einem Wiederkauf nicht interessiert sein, haben der Abt und das Kloster die Möglichkeit, das Vorwerk zu erwerben. Falls auch der Abt und das Kloster das Vorwerk nicht einlösen, kann sich Berthold nach einem anderen Käufer umsehen. Nach einem Wiederkauf sollen erneut alle Urkunden an einem Ort aufbewahrt und über das neue Rechtsgeschäft von beiden Seiten Urkunden ausgestellt werden. Heinrich weist daraufhin, dass er, seine Nachfolger und das Kloster jederzeit einen Wiederkauf beider Vorwerke tätigen können, ohne dass Berthold oder Wigand dem widersprechen können. Mit Zustimmung des Abtes gesteht Berthold seiner Ehefrau Elisabeth an besagtem Vorwerk 200 Pfund Heller als Morgengabe und 300 Pfund Heller als Leibrente (lipgedinge) und Wittum (wydeme) zu. Sollte das Vorwerk von Abt und Kloster als Lehen genommen werden, soll die Morgengabe Elisabeths Bestand haben. Siegelankündigung des Abtes Heinrich, des Wigand von Bimbach und des Berthold Fulhaber. (Nach Cristis gebuert drytzenhuendert iar in dem acht und sechtzigistin iare an sent Johans tage des Toeuffers als er geborn wart). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Vermerke (Urkunde): Siegler: Berthold Faulhaber

Context
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
Holding
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Date of creation
1368 Juni 26

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Last update
10.06.2025, 9:13 AM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1368 Juni 26

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