Archivale
Anweisung des Amtsbürgermeisters
Regest: Den sämtlichen Hutmacher-Meistern wird von Amts wegen anbefohlen, bei bisheriger Gewohnheit an Jahrmärkten feil zu haben und also keine Gelegenheit zu Handwerksirrungen und Streit zu geben. Widrigenfalls soll jeder Meister auf jeden Übertretungsfall, wenn er von bisheriger Gewohnheit abgehen und sich unterfangen sollte, vor seinem oder einem andern Haus seine Ware feil zu haben, um 5 fl unablösig gestraft werden.
Amtsbürgermeister Fehleisen.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3777
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegel der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Hutmacher
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1794 Oktober 26
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1794 Oktober 26