- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Ein Rath, in der Königl. Poln. Preußischen Stadt Danzig, welcher allen Königen zu Pohlen den Eid der Unterthänigkeit, Treue und Gehorsam geschworen hat, muß nach dem Haupt-Privilegio D. Casimiri, 1457; nach denen Constitut. D. Sigism. Augusti 1570; und nach dem Privilegio Portorii D. Stephani, 1585. keine Zölle, Auflagen noch Beschwerden, ohne der Könige Wissen und Willen, auf Waaren oder Güter, die zu Danzig ein- und ausgehen, legen: Die Untersuchung aber hat gegeben, was der Seezoll von denen ein- und ausgehenden Waaren oder Güter, seit dem Antritt Sr. jetzt Glorreichstregierenden Königl. Majestät unsers Allergnädigsten Königes und Herrn, laut folgender Tabelle getragen hat : Danziger See-Zoll-Tabelle von Anno 1733. bis Anno 1759.
- Published
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1759
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Last update
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22.04.2025, 2:05 PM CEST
Data provider
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Object type
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Time of origin
- 1759