Urkunden

Ulrich Wesch, B. zu Göppingen, zuerst zu Göppingen, dann zu zu Kirchheim gef., weil er unter Verletzung seiner Gehorsamspflicht als Untertan, seiner Erbhuldigung und der Landesordnung sich einer irrigen, falschen und verkehrten Lehre angehängt, auch einer wegen dieser Irrlehre in Kundschaft geratenen Person Vorschub, Handreichung und Hilfe geleistet hat, jedoch in Ansehung seines Weibs und seiner Kinder, auch auf eigene Bitte, sowie auf Fürbitte seiner Verwandten und Freunde wieder freigelassen, gelobt eidlich, künftig seiner geistlichen und weltlichen Obrigkeit gehorsam zu sein, keiner Irrung und "aignen ler" außerhalb derjenigen der christlichen Kirche anzuhängen, sondern bei der alten zu bleiben und sich nicht davon abbringen zu lassen, und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit einen Bürgen, der sich verpflichtet, ihm im Fall der Übertretung dieser U. in sicheres Gewahrsam der Obrigkeit zu überantworten, andernfalls 200 fl Pönfall zu bezahlen. Bürge: Wilhelm Wesch, B. zu Göppingen.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2478
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: Pergament stockfleckig

Siegler: die edlen, hochgelehrten, ehrsamen und weisen Dr. Philipp Eerer, Vogt, Bm., Gericht und Rat der Stadt Kirchheim mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 S.

Kontext
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.15 Außeramtliche Orte
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Wesch, Ulrich
Indexbegriff Ort
Göppingen GP

Laufzeit
1529 Dezember 29 (Thomas ep. Cant.)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:48 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1529 Dezember 29 (Thomas ep. Cant.)

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