Band
Ahnen-Erweisunge Deren Mehresten in dem H. Römischen Reich jetzo lebender/ oder einiger Geschlecht und Linien letsterer/ Fürsten/ Fürstinnen und Fräwlinnen : auff zwey und dreissig nach hergebrachter Reichsgewohnheit auff und in ordnung gesetzt/ Darauß auch jeglicher mit anderen Verwandschafft leichtlichen erkennet und außgerechnet werden mag
- Location
-
Forschungsbibliothek Gotha -- Gen 4° 00071/01 (01)
- VD 17
-
23:230444Z
- Extent
-
[2] Bl., 65 S., [1] Bl., 2°
- Language
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Deutsch
- Notes
-
Durchschossenes Exemplar mit umfangreichen hs. franz. Eintragungen zur weiteren Genealogie der erwähnten Häuser Verf. laut hs. Eintrag: Philipp Jacob Spener Einband Pergamentmakulatur mit lat. Hs. Drucke des 17. Jahrhunderts
- Creator
- Contributor
- Published
-
Straßburg : Staedel , 1658
- URN
-
urn:nbn:de:urmel-267dbd13-2aec-4140-9a69-4d9e9b9b399c6-00015150-0013
- PURL
- Last update
-
14.04.2025, 12:54 PM CEST
Data provider
Forschungsbibliothek Gotha der Universität Erfurt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Band
Time of origin
- Straßburg : Staedel , 1658
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Ahnen-Erweisunge Deren Mehresten in dem H. Römischen Reich jetzo lebender, oder einiger Geschlecht und Linien letsterer, Fürsten, Fürstinnen und Fräwlinnen : auff zwey und dreissig nach hergebrachter Reichsgewohnheit auff und in ordnung gesetzt, Darauß auch jeglicher mit anderen Verwandschafft leichtlichen erkennet und außgerechnet werden mag

Ahnen-Erweisunge Deren Mehresten in dem H. Römischen Reich jetzo lebender, oder einiger Geschlecht und Linien letsterer, Fürsten, Fürstinnen und Fräwlinnen : auff zwey und dreissig nach hergebrachter Reichsgewohnheit auff und in ordnung gesetzt, Darauß auch jeglicher mit anderen Verwandschafft leichtlichen erkennet und außgerechnet werden mag

Ahnen-Erweisunge Deren Mehresten in dem H. Römischen Reich jetzo lebender, oder einiger Geschlecht und Linien letsterer, Fürsten, Fürstinnen und Fräwlinnen : auff zwey und dreissig nach hergebrachter Reichsgewohnheit auff und in ordnung gesetzt, Darauß auch jeglicher mit anderen Verwandschafft leichtlichen erkennet und außgerechnet werden mag
