Archivale

Landgarbe aus Hof betreffend

Regest: In vergangener Zeit hat Ludwig Ann zu Betzingen einen Hof innegehabt, besessen und gebaut. Darein gehört: Haus, Scheuer, Hofraiti, 9 Mannsmahd Wiesen und 26 Juchart Ackers in den 3 Zelgen. Nachmals ist dieser Hof auf Hans Scherer zu Betzingen und von ihm auf Jacob Mathis zu Betzingen kaufsweise gekommen. Daraus haben er und seine Vorgänger dem Spital zu Rewtlingen 6 Scheffel Vesen, 4 Scheffel Haber, 7 Pfund Heller Wieszins auf St. Martins Tag, 1 Fasnachthenne, 2 Herbsthühner und auf Ostern 1 Viertel Eier jährlich als Gült gegeben. Die Spitalpfleger Michel Decker und Ludwig Kupferschmid haben auf Ansinnen des Jacob Mathis jetzt ein Übereinkommen getroffen und ihm die genannte jährl. Korngült in eine Landgarbe umgewandelt und darum 70 fl rhein. bezahlt, wofür Mathis quittiert. Dieses Übereinkommen oder Verkauf ist mit folgenden besonderen Bedingungen geschehen. Mathis und die nachfolgenden Inhaber des Hofs sollen dem Spital künftig jährlich auf den Äckern des Hofs das Drittel aller Früchte als Landgarbe geben, die Kornfrüchte ohne alle Kosten des Spitals abschneiden, den Teil des Spitals vor dem ihrigen in die Scheuer führen, in einen eigenen Barn sonderlich legen und darin gar keine Arglistigkeit brauchen. Wenn der Maier jedes Jahr schneiden will, soll er das den Spitalpflegern oder dem Spitalmeister 3 oder 4 Tage vorher zu wissen tun. Die Spitalpfleger oder der Spitalmeister sollen einen Landgarber schicken, der ihrer Landgarbe wartet und sie empfängt. Der Landgarber soll vom Spital gelohnt werden und vom Maier zu essen bekommen. Das Spital soll sein Drittel der Kornfrüchte auf seine Kosten ausdreschen lassen. Der Maier soll die gedroschene Frucht gen Rewtlingen in den Kasten des Spitals ohne alle Kosten des Spitals abliefern. Jeder Maier soll jährlich dem Spital auf St. Martins Tag die oben genannten 7 Pfund Heller zu Wieszins, 1 Fasnachthenne, 2 Herbsthühner, auf Ostern 1 Viertel Eier in das Spital liefern. Mathis verspricht für sich und die nachkommenden Maier, den Hof mit seiner Zugehörde in wesenlichem (= gutem) Bau zu Dorf und Feld zu halten, die Äcker und Wiesen zu reuten, zu säubern, zu vermachen (= einzuzäunen), sie an keiner Stelle wüst oder ungebaut liegen zu lassen, sondern mit Düngen und allem üblichen Bau zu rechten Zeiten zu versehen ohne alle Kosten des Spitals. Der Hof darf weder wegen Erbschaft noch aus sonst einem Grunde zerteilt werden, sondern soll immer in einer Hand bleiben und von einem Maier gebaut und besessen werden. Von den Spitalpflegern ist gutwillig zugelassen worden, daß Mathis oder nachkommende Maier, wenn sie in den nächsten 9 Jahren dem Spital 70 fl rhein. Landswährung bezahlen, der Landgarbe entladen und dem Spital wiederum die alte Gült wie vormals jährlich zu geben schuldig sind. Wenn sie solche Lösung tun wollen, soll sie zwischen St. Martins Tag und Mittfasten und nicht zu anderer Zeit im Jahr geschehen. Wenn dies innerhalb der genannten Zeit nicht geschieht, soll es bei diesem Kauf und Übereinkommen bleiben.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Jetzo Michael Digels W(itwe).

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1175
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeuge und Siegler: Jacob Becht, alter Bürgermeister zu Rewtlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1518 März 15, Montag nach Letare Halbfasten

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1518 März 15, Montag nach Letare Halbfasten

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