Archivale
Zwischen dem Deutschmeister Dietrich von Cleen [Gde. Langgöns/Lkr. Gießen] und der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] auf der einen Seite sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf der anderen Seite ist es zu Streitigkeiten gekommen. Zum einen haben die Stadtrechner vor dem Stadtammann und dem Stadtgericht in Ulm ein Urteil gegen den damaligen Hauskomtur der Kommende Ulm und jetzingen Komtur in Oettingen [Lkr. Donau-Ries] Georg von Rodenstein [Ruine bei Fränkisch-Crumbach/Odenwaldkreis] wegen eines Zinses von der Griesingermühle in Ulm [die abgegangene Langmühle, Bereich Bahnhofstraße 1, 3] erlangt. Dagegen hatte der Hauskomtur an das Reichskammergericht appelliert, die Appellation dann aber nicht ordnungsgemäß weiterverfolgt. Des weiteren sind die Jurisdiktionsverhältnisse in Setzingen [Alb-Donau-Kreis] zwischen den beiden Parteien strittig. Auf Ansuchen des Deutschmeisters haben sich nun beide Parteien darauf verständigt, ihre Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht bestehend aus dem Komtur zu Kapfenburg Wilhelm von Neuhausen [a. d. Fildern/Lkr. Esslingen], dem Bürgermeister Ulrich Neithardt, dem Altbürgermeister Matthäus Krafft und dem Richter und Ratsherren Matthäus Laupin beilegen zu lassen. Diese entscheiden nach Anhörung der Parteien, dass der derzeitige Hauskomtur in Ulm Martin Beiser von Ingelheim [Lkr. Mainz-Bingen] den Stadtrechnern für den jährlichen Zins von der Griesingermühle in Höhe von 10 Gulden, alle Zinsrückstände sowie die durch den Prozess gehabten Unkosten insgesamt 135 Gulden bezahlen soll. Dafür sollen ihm dann die Stadtrechner den Zinsbrief übergeben. Wegen der Jurisdiktionsrechte in Setzingen wird vereinbart, dass die Deutschordenskommende alle auf ihren Gütern dort vorgefallenen Frevel zu strafen hat, auch wenn sie von Untertanen des Rats der Stadt Ulm begangen wurden. Dagegen hat der Rat alle Frevel auf seinen Gütern und auf den Gassen in Setzingen sowie alle Hochgerichtsfälle zu strafen, auch wenn diese von Ordensuntertanen begangen wurden. Beide Parteien erklären sich damit einverstanden.
- Archivaliensignatur
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A Urk., 3314
- Alt-/Vorsignatur
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1888 / 1
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Wilhelm von Neuhausen, Ulrich Neithardt, Matthäus Krafft und Matthäus Laupin als erwählte Schiedsrichter
Siegler: Wilhelm von Neuhausen, Ulrich Neithardt, Matthäus Krafft und Matthäus Laupin
Kanzleivermerke: No. 18 (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich vier an Pergamentstreifen anhängende Siegel; alle vier verloren
Rückvermerke: Inhaltsangaben (16. und 17. Jh.)
Anmerkungen: Beiliegend ein unbeglaubigter Auszug aus der Urkunde von einer Hand des 17. oder 18. Jh. betreffend die Jurisdiktion in Setzingen
Bemerkungen: Regest: Pressel, Deutschhaus, S. 30, Nr. 67
Datum: Besigelt vnnd geben auff sampstag nach sannt Anthonius tag, 1525.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Laufzeit
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1525 Januar 21.
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:15 MESZ
Datenpartner
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1525 Januar 21.