Urkunde
Das Kloster Altenmünster zu Mainz (Äbtissin Anna von Frankfurt) gibt seinen Hof nebst Ländereien und der dazu gehörigen Mühle zu Hattersheim unter näheren Bedingungen den Eheleuten Gerhard in dem Sal und Konsorten zur Erbpacht.
- Archivaliensignatur
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106, U 249
- Formalbeschreibung
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Original, Pergament, Siegel des Klosters
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: G. 1450 an Walpurgis
- Kontext
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Kurmainz: Ämter Höchst und Hofheim >> 1 Urkunden >> 1426-1450
- Bestand
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106 Kurmainz: Ämter Höchst und Hofheim
- Laufzeit
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1450 Mai 1
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 14:08 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1450 Mai 1
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Gerhard in dem Sal und seine Frau Getze zu Hattersheim nehmen von dem Kloster Altenmünster in Mainz (Äbtissin Clara) dessen Hof nebst Zubehör und einer Mühle zu Hattersheim mit dem darauf beruhenden Amte eines Klosteramtmannes und Einkünfteerhebers unter näheren Bedingungen und gegen einen Zins von 80 Malter Korn und 8 Sack Hafer in Erbpacht.

Gerhart im Sal jun., seine Frau und Schwester nehmen von dem Kloster Altenmünster zu Mainz (Äbtissin Anna von Frankfurt) dessen Hof, Güter und Mühle zu Hattersheim unter näheren Bedingungen zugleich mit dem Amte eines Klosteramtmannes und Einkünfteerhebers für einen Zins von 70 Malter Korn und 8 Sack Hafer in Erbpacht.
