Urkunden
Marx Mayer von Gutenberg, gef., zu Owen, weil er unter Missachtung des gebotenen Friedens denjenigen, gegen den er den Frieden zu halten verpflichtet war, hinterhältigerweise überfallen und verletzt hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, obwohl er nach der Landesordnung das Leben verwirkt hatte, verspricht, sich künftig wohl zu verhalten, seine Wehr und Harnisch dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben, keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, alle Gesellschaften, Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2164
- Alt-/Vorsignatur
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f.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: Siegel besch.
Siegler: der ehrsame und weise Kaspar Mennrath, B. und des Gerichts zu Kirchheim
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
- Kontext
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Urfehden >> 3. Band 3: Herrenberg bis Kirchheim (Amt Kircheim mit den Gemeinden Aichelberg bis Notzingen) >> 3.3 Kirchheim, Amt >> 3.3.6 Gutenberg
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Mayer, Marx
- Indexbegriff Ort
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Gutenberg : Lenningen ES
- Laufzeit
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1526 Februar 23 (Fr nach Invocavit)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1526 Februar 23 (Fr nach Invocavit)