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Siebender Abschnitt.

Siebender Abschnitt.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Unumstößlicher Beweis, daß das Lehngut Equord ein blosses untheilbares Stammgut und kein Majorat-Gut seye, und daß in der Hoch-Freyherrlichen von Hammersteinischen Familie, weder nach den Dispositionen des Hans Adam, Freyherrn von Hammerstein, noch nach dem brüderlichen Vertrag vom 30. Dec. 1686. noch den übrigen Familien-Verträgen, noch nach einer ununterbrochenen observantia interpretativa, eine Successio ex iure Maioratus statt finde, In Appellations- und Revisions-Sachen des ... Cammer-Herrn Herrn Ludwig, und des Holländischen Obristen Herrn Christoph Albrecht Gebrüdere und Freyherren von Hammerstein, entgegen und wider Dero ältern Herrn Bruder, ... Herrn Hans Werner, Freyherrn von Hammerstein Die Succession in das Lehn- und Stammgut Equord betreffend : Hat Anlagen von A. bis O.O. inclusive

Erschienen
1776 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:53 MESZ

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Objekttyp

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Entstanden

  • 1776 -

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