Archivale
Attest für eine Geldforderung aus einem Wechselgeschäft in Zusammenhang mit einem Immobilienkauf
Enthält: Dem Eckhardt Erkholz bescheinigen Schultheiß und Schöffen des Kerpener Gerichts, dass im Jahr 1586 Junker Dietrich Sachss dem Merten von Niederdrees Erbgüter im Kerpener Gerichtsbann für 92 Tlr und 7 Malter Roggen verkaufte, die nach und nach bezahlt wurden. Unter dem Geld befand sich auch ein Wechsel auf Johann Kremer mit einer Hauptsumme von 20 Tlr. Diesen Wechselbrief gab der Junker mit einer Anzahlung an Erkholz weiter, der dafür gerichtliche Bestätigung erbittet und erhält ("niemandt kuntschafft der wucher mitzutheillen zu verweigeren"). Das Gericht bezeugt aus den Aufzeichnungen in den Gerichtsbüchern außerdem, dass Merten, da Sachs keinen Einspruch erhob, noch am 12.3. desselben Jahres die Güter in Besitz genommen hat ("in Sachsengutt immittiert und ingesatzt"). Da der Junker Sachss zum folgenden Gerichtstermin nicht erscheint, erhält Merten am 16.4.1586 das Nutzungsrecht für die gepfändeten Güter bis zur Bezahlung.
- Archivaliensignatur
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GerKer, 348
- Umfang
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Schriftstücke: 1
- Kontext
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Schöffengericht Kerpen >> 2 Freiwillige Gerichtsbarkeit >> 2.2 Beurkundungen
- Bestand
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff Sache
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Geldforderung
Immobilienkauf
Wechsel
Wechselgeschäft
- Indexbegriff Person
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Erkholz, Eckhardt
Kremer, Johann
Niederdrees, Merten aus
Sachs, Dietrich, Junker
- Laufzeit
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1592 November 9
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:27 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1592 November 9