Archivale

Attest für eine Geldforderung aus einem Wechselgeschäft in Zusammenhang mit einem Immobilienkauf

Enthält: Dem Eckhardt Erkholz bescheinigen Schultheiß und Schöffen des Kerpener Gerichts, dass im Jahr 1586 Junker Dietrich Sachss dem Merten von Niederdrees Erbgüter im Kerpener Gerichtsbann für 92 Tlr und 7 Malter Roggen verkaufte, die nach und nach bezahlt wurden. Unter dem Geld befand sich auch ein Wechsel auf Johann Kremer mit einer Hauptsumme von 20 Tlr. Diesen Wechselbrief gab der Junker mit einer Anzahlung an Erkholz weiter, der dafür gerichtliche Bestätigung erbittet und erhält ("niemandt kuntschafft der wucher mitzutheillen zu verweigeren"). Das Gericht bezeugt aus den Aufzeichnungen in den Gerichtsbüchern außerdem, dass Merten, da Sachs keinen Einspruch erhob, noch am 12.3. desselben Jahres die Güter in Besitz genommen hat ("in Sachsengutt immittiert und ingesatzt"). Da der Junker Sachss zum folgenden Gerichtstermin nicht erscheint, erhält Merten am 16.4.1586 das Nutzungsrecht für die gepfändeten Güter bis zur Bezahlung.

Archivaliensignatur
GerKer, 348
Umfang
Schriftstücke: 1

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 2 Freiwillige Gerichtsbarkeit >> 2.2 Beurkundungen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Geldforderung
Immobilienkauf
Wechsel
Wechselgeschäft
Indexbegriff Person
Erkholz, Eckhardt
Kremer, Johann
Niederdrees, Merten aus
Sachs, Dietrich, Junker

Laufzeit
1592 November 9

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:27 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1592 November 9

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