Abschnitt

Wie rechte Eheleibliche Eltern/ als Vatter und Mutter im ersten Grad/ ihre abgestorbene Kinder zu erben pflegen. Caput I.

Wie rechte Eheleibliche Eltern/ als Vatter und Mutter im ersten Grad/ ihre abgestorbene Kinder zu erben pflegen. Caput I.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Saur, Abraham. - Güldiner Fluß Und Außzug/ Von Erbschafften dero Erbaigen unnd Lehen-Güter : Wie die nach Verordnung Allgemeiner Keyserlichen/ auch vieler besonderen/ und fast allen der vornembsten Landte und Statt-Rechten/ ohn Testament und ab intestato vererbt und verfällt werden. Deßgleichen von Verjährungen oder Ersitzung der Erbgüter/ wie auch von Vormundtschafften ... ; Allen und jeglichen Obrigkeiten/ und deroselben Amptleuten/ Räthen/ Beysitzern/ Richtern/ Notarien ... hochnützlich und nottürfftig ; Ordentlich in Sechs underschiedliche Theil/ mit zugehörigen volkommenen Registern

Erschienen
1619

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:11 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1619

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