Archivale

Injurien

Enthält: Zwischen dem Kommandanten, dem Obristwachtmeister von Tondi, und dem Zimmermann M. Wilhelm Gottschalck war es zu einem heftigen Wortwechsel gekommen. Offensichtlich waren der Schlossverwalter und der Handwerksmeister wegen schlecht verrichteter ’Stuck’-Arbeiten eines anderen Arbeiters, Eßer mit Namen, über den Gottschalck sich nach einer Auseinandersetzung mit ihm beschwert hatte, in Streit geraten. Dabei war auch das Wort ’Flegel’ gefallen. Tondi soll schließlich den Zimmermann mit seinem Gewehr bedroht und vom Schloss hinunter ins Dorf getrieben haben. Der Handwerksmeister fühlte sich dadurch veranlasst, dem Schultheiß einen Brief zu schreiben und Satisfaktion zu fordern, den er aber zuvor Herrn von Tondi mitteilte. Tondi tritt damit am folgenden Tag, am Samstag, dem 25.10., als Kläger vor das Gericht (Schultheiß Schreiber und die Schöffen Schieffer und Sieger). Zuvor hatte er bereits durch die Geschworenen, den oben genannten Schöffen Johann Heinrich Schieffer und Gerhardt Jaixen, beim Gericht die Vorladung des Briefabsenders Gottschalck beantragt. Die Anhörung des Beklagten findet noch am gleichen Tag statt. Was das Gericht daraufhin beschließt, ist nicht überliefert. Überliefert sind der Brief, der an den Schultheißen gerichtet ist, und das Gerichtsprotokoll. Aufschlussreich ist das Schriftstück für das Gerichtsverfahren: die Ladung wird über die Geschworenen beantragt.

Archivaliensignatur
Ge, 907

Kontext
Gericht >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
Bestand
Gericht

Laufzeit
1687 Oktober 25

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Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 14:25 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1687 Oktober 25

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