Urkunde
Bischof Bernhard von Paderborn wiederholt die Exkommunikation gegen den gewesenen Abt Reinbold von Helmarshausen.
- Archivaliensignatur
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Urk. 29, 67
- Alt-/Vorsignatur
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Urk. 29, A II, Kloster Helmarshausen
- Formalbeschreibung
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Ausf. Perg., leichter Textverlust durch Mäusefraß, 5 Siegel hängen z. T. stark beschädigt an
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno MCCCXXXVII nonas Decembris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Bernhard von Paderborn befiehlt den in den zu Helmarshausen gehörigen Kirchen eingesetzten Geistlichen unter Androhung der Suspension, dem Mönch Reinbold von Marksen, gewesenen Abt des Klosters Helmarshausen, nicht zu gehorchen, ihm und seinen Anhängern durch brennende Kerzen und Läuten der Glocken an Sonn- und Feiertagen die Exkommunikation anzuzeigen, wie das schon in früheren Urkunden befohlen worden sei, und ihm und seinen Helfern nicht beizustehen. Reinbold habe sich schändliche Straftaten zuschulden kommen lassen und das Klostergut veruntreut, sei darauf vom Bischof und seinem Offizial mit der Exkommunikation und dem Interdikt belegt und suspendiert worden, habe aber trotzdem sein Kloster heimlich wieder betreten und es mit seinen Anhängern durch seine Gegenwart entweiht. Er befiehlt ferner, den rector Lambert der Kirche in Gottsbüren, den Johannes von Paderborn genannt von Buren und andere Medikanten auf den 18. Dezember nach Paderborn zu laden, damit sie sich vor dem Bischof oder seinen Bevollmächtigten vom Vorwurf der Kirchenschändung (profanatio divinorum) reinigten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, andere Siegler nicht angekündigt
- Kontext
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Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II] >> 1300-1349
- Bestand
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Urk. 29 Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II]
- Laufzeit
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1337 Dezember 5
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1337 Dezember 5