Urkunden
Josef II. Römischer Kaiser verleiht dem Johann Ludwig Friedrich von Liebenstein, württembergischen Kammerjunker und Hofgerichtsassessor in Tübingen, das Recht, als volljährig zu gelten (veniam aetatis). Sowohl die Gründe ¿ unter anderem das Zeugnis des Familienältesten Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein und des bisherigen Vormunds Eberhard von Kniestedt ¿, als auch die Konsequenzen werden näher ausgeführt. Siegelankündigung des Ausstellers.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 U 215
- Umfang
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Eingebundenes Libell, 6 Bl. (4 Perg., 2 Pap.) in samtbezogenem Einband mit teils abgerissenen Seidenschleifen
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Wien
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg. in geschl. Holzkapsel
Vermerke: Rv.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: 1 Unterschrift (des Ausst.), 2 Gegenzeichnungen (vidit / Kanzlei).
Besonderheiten: Beschädigungen, v. a. des Pap.-Vorsatzes entlang der Leimung, durch Holzwurmfraß, ohne Textverlust
- Kontext
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Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen >> 1. Urkunden >> 18. Jahrhundert
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen
- Laufzeit
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1770 Dezember 22
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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19.04.2024, 08:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1770 Dezember 22