Urkunden

Josef II. Römischer Kaiser verleiht dem Johann Ludwig Friedrich von Liebenstein, württembergischen Kammerjunker und Hofgerichtsassessor in Tübingen, das Recht, als volljährig zu gelten (veniam aetatis). Sowohl die Gründe ¿ unter anderem das Zeugnis des Familienältesten Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein und des bisherigen Vormunds Eberhard von Kniestedt ¿, als auch die Konsequenzen werden näher ausgeführt. Siegelankündigung des Ausstellers.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 U 215
Umfang
Eingebundenes Libell, 6 Bl. (4 Perg., 2 Pap.) in samtbezogenem Einband mit teils abgerissenen Seidenschleifen
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Wien

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 1 Sg. in geschl. Holzkapsel

Vermerke: Rv.

Beglaubigungs- und Notarzeichen: 1 Unterschrift (des Ausst.), 2 Gegenzeichnungen (vidit / Kanzlei).

Besonderheiten: Beschädigungen, v. a. des Pap.-Vorsatzes entlang der Leimung, durch Holzwurmfraß, ohne Textverlust

Kontext
Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen >> 1. Urkunden >> 18. Jahrhundert
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen

Laufzeit
1770 Dezember 22

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 08:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1770 Dezember 22

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