Archivale

Bürgermeister und Rat zu Riedlingen an Bürgermeister und Rat zu Reitlingen

Regest: Wegen Zwistigkeiten zwischen einigen Bürgern und den Rotgerbern zu Riedlingen ist es nötig zu erfahren, wie es in andern Orten in folgenden Punkten gehalten werde:
1) ob einem Metzger oder anderen Bürger in der Stadt Ochsen-, Küh- und andere in das Rotgerber-Handwerk einschlagende Häute auf Wiederverkauf zu kaufen verboten sei und bei was für einer Strafe,
2) ob dieses Verbot sich auch auf fremde und nahe liegende Orte erstrecke, ob einem andern Bürger dergleichen Häute auch in benachbarten, 1-3 Stunden entfernten und fremder Jurisdiction untergebenen Orten aufzukaufen und in oder außer der Stadt wieder zu verkaufen eingestellt (= untersagt) sei und unter was für einer Strafe,
3) ob in solchem Verbot auch der Weißgerber einbegriffen sei, und wenn er dergleichen Häute einzeln oder mit einem Schlag Felle aufkauft und nicht selbst verarbeitet, sondern wieder verkauft, mit andern gleich gestraft werde,
4) ob die Fehler (= Verfehlungen) der Magistrat oder das Rotgerber-Handwerk bestrafe.
Um Auskunft über diese Punkte wird gebeten.
Bürgermeister und Rat zu Riedlingen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Einlage: Kleiner Zettel mit Notizen für die Beantwortung.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2701
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Riedlingen

Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel von Riedlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Gerber
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1761 Juni 21

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1761 Juni 21

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