Urkunde
Antoni Beck, B. zu Weilheim, wegen Ehebruchs und schlechter Behandlung seiner Ehefrau zum zweiten Mal zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder sich in Form einer Verschreibung zu verpflichten, künftig alle Zechen zu meiden und keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, wählt die Verschreibung, gelobt, die genannten Bestimmungen einzuhalten, sich künftig wohl zu verhalten, und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2371
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: die ehrbaren und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Anmerkungen: siehe auch U. Nr. 2372
- Kontext
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Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Beck, Antoni
- Indexbegriff Ort
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Weilheim an der Teck ES
- Laufzeit
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1534 März 10 (Di nach Oculi)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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21.11.2025, 15:28 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1534 März 10 (Di nach Oculi)