Urkunde

Antoni Beck, B. zu Weilheim, wegen Ehebruchs und schlechter Behandlung seiner Ehefrau zum zweiten Mal zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder sich in Form einer Verschreibung zu verpflichten, künftig alle Zechen zu meiden und keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, wählt die Verschreibung, gelobt, die genannten Bestimmungen einzuhalten, sich künftig wohl zu verhalten, und schwört U.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2371
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: die ehrbaren und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim mit dem gemeinen S. der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 Pap. S.

Anmerkungen: siehe auch U. Nr. 2372

Kontext
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Beck, Antoni
Indexbegriff Ort
Weilheim an der Teck ES

Laufzeit
1534 März 10 (Di nach Oculi)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:28 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1534 März 10 (Di nach Oculi)

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