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Zinsverschreibung

Regest: Martin Keuffler, Bürger zu Reuttlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats allhie Ludwig Hürtter, Bürgermeister, und Sebastian Maurer, Zunftmeister, Pflegern der armen Sondersiechen daselbst, verkauft hat 5 Gulden jährl. Zins aus seinem 1/2 Morgen Weingarts, im Breittert zwischen Hans Jacob Calwer und Jörg Spon gelegen, oben an Hans Schaupp und unten an den genannten Calwer stoßend, zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 100 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reuttlinger Währung, für die er hiemit quittiert. Er verspricht für sich und seine Erben, die 5 Gulden Zins jährlich auf Martini zu bezahlen. Bei Säumigkeit in Reichung des jährl. Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reuttlingen löblichem Brauch darum anzugreifen, bis sie um Hauptgut und Interesse samt Kosten und Schaden vollkommen zufrieden gestellt sind. Wiewohl dieser Brief einen ständigen Kauf ausweist, ist er nach Verfluß von 4 Jahren die 5 Gulden Zins mit 100 Gulden Hauptguts auf Zuvorabkündung eines Vierteljahrs abzulösen schuldig.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2130
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Siegel (Erhaltung): Papier-Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinrich Herman, Advocatus und Syndicus allhie

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1622 November 11, Martini

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

Data provider

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1622 November 11, Martini

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