Tektonik

12. Nachlässe

Ergänzend zur amtlichen Überlieferung aus den Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Sachsen und ihren Vorgängereinrichtungen sammelt das Sächsische Staatsarchiv archivwürdige Unterlagen von Privatpersonen. Durch spezifische Unterlagengruppen ermöglicht dies, neben der amtlichen Sichtweise auch die Perspektive einer Einzelperson einzunehmen. Idealtypische Bestandteile von Nachlässen sind persönliche Lebensdokumente (z. B. Ausweise, Zeugnisse, Verträge), Briefe, eigene Werke und Manuskripte sowie Sammlungen und Fotos. Nachlässe können dem Sächsischen Staatsarchiv in Form von Schenkungen oder Depositen überlassen werden. Dabei kann der Depositalgeber Einschränkungen in der Benutzbarkeit verfügen.

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung)

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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