Abschnitt
Tit. I. Von den Unterthanen und deren Kinder Diensten wie auch der Unterthänigkeit in der Uckermarck und dem Lande Stolpe.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Revidirte Gesinde-Ordnung für das platte Land, wornach sich die Mittel- und Alte Marck, Priegnitz, Ucker-Marck, und das Land Stolpe, wie auch die Herrschaften Storckow und Beeskow zu achten haben : De Dato Berlin, den 11. Februarii 1769.
- Erschienen
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1769
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:04 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1769