Sachakte

Erlass einer gemeinschaftlichen Verordnung für den Freien Grund Burbach und Selbach wegen der Legitimität der Kinder

Enthaeltvermerke: Enthält: Promemoria des Konsistorialrats von Bierbrauer zu Dillenburg betreffend eine Verordnung, nach welcher Eheleute, denen nach 180 Tagen nach der Kopulation ein Kind geboren wird, wegen antizipierten Beischlafs nicht zur Rede gestellt werden dürfen (25.07.1803); Schreiben des nassau-saynischen Regierungsrats Ludwig August von Beust zu Hachenburg an das Konsistorium zu Dillenburg wegen des Einverständnisses zum Erlass einer Verordnung, nach welcher Eheleute, denen nach 180 Tagen nach der Kopulation ein Kind geboren wird, wegen antizipierten Beischlafs nicht zur Rede gestellt werden dürfen (17.06.1803).

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
E 601, A 21

Kontext
Freier Grund Sel- und Burbach >> 1. Nassau-Dillenburgische Regierung >> 1.1. Landeshoheit
Bestand
E 601 Freier Grund Sel- und Burbach

Laufzeit
1803

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:25 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1803

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