Sachakte
Erlass einer gemeinschaftlichen Verordnung für den Freien Grund Burbach und Selbach wegen der Legitimität der Kinder
Enthaeltvermerke: Enthält: Promemoria des Konsistorialrats von Bierbrauer zu Dillenburg betreffend eine Verordnung, nach welcher Eheleute, denen nach 180 Tagen nach der Kopulation ein Kind geboren wird, wegen antizipierten Beischlafs nicht zur Rede gestellt werden dürfen (25.07.1803); Schreiben des nassau-saynischen Regierungsrats Ludwig August von Beust zu Hachenburg an das Konsistorium zu Dillenburg wegen des Einverständnisses zum Erlass einer Verordnung, nach welcher Eheleute, denen nach 180 Tagen nach der Kopulation ein Kind geboren wird, wegen antizipierten Beischlafs nicht zur Rede gestellt werden dürfen (17.06.1803).
- Archivaliensignatur
-
E 601, A 21
- Kontext
-
Freier Grund Sel- und Burbach >> 1. Nassau-Dillenburgische Regierung >> 1.1. Landeshoheit
- Bestand
-
E 601 Freier Grund Sel- und Burbach
- Laufzeit
-
1803
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
24.06.2025, 13:25 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1803