Bestand

Staatsanwaltschaft beim Landgericht Leipzig (Bestand)

Geschichte: Mit der Bildung des Landgerichts Leipzig am 1. Oktober 1879 nahm auch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Leipzig ihre Tätigkeit auf. Sie übernahm die Aufgaben der Staatsanwaltschaften der Königlichen Bezirksgerichte Borna, Leipzig und Oschatz. Bei jedem Landgericht bestand eine Staatsanwaltschaft als staatliche Untersuchungs- und Anklagebehörde mit den Aufgaben, die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen zu beaufsichtigen sowie Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren zu leiten. Sie war in ihren Handlungen unabhängig von den Gerichten. Der Staatsanwalt vertrat bei Gericht die staatliche Anklage. Im Dezember 1949 kam es zur Gründung der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR. Alle Staatsanwälte wurden vom Generalstaatsanwalt berufen bzw. abberufen. Im September 1951 wurden sämtliche Staatsanwaltschaften der Generalstaatsanwaltschaft der DDR unterstellt. Mit dem Gesetz über die Staatsanwaltschaften vom 23. Mai 1952, der Aufhebung der Landgerichte und Errichtung der Bezirksgerichte im August 1952 wurden die Aufgaben der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Leipzig vom Bezirksstaatsanwalt Leipzig übernommen.

Inhalt: Strafprozesse.- Personalakten.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 20142
Umfang
1,50 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz >> 02.03.04.03 Staatsanwaltschaften

Bestandslaufzeit
1880 - 1951

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1880 - 1951

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