Schriftgut

Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Witwe des Arbeiters Franz Berndt, Elise, geb. Schimmel in Ummendorf, gegen Knappschafts-BG

Enthält:
Rekursentscheidung:
Die dritte Verordnung über Festsetzung von Geldbeträgen in der Unfallversicherung vom 17. Mai 1924 (RGBl I S. 559) und die in ihr vorgeschriebene Umrechnung des Jahresarbeitsverdienstes in Goldmark haben lediglich für die Frage der Drittelungsgrenze Bedeutung, dagegen bildet der darnach ermittelte Goldmarkjahresarbeitsverdienst nicht auch die Grundlage der Rentenberechnung.
Besteht der für die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes nach den §§ 563 ff. der RVO maßgebende Entgelt ganz oder teilweise aus Papiermarkbeträgen, so sind diese Beträge lediglich nach ihrem Papiermarknennbetrag bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes anzusetzen.
Ein Anspruch auf Aufwertung von Renten der Träger der reichsgesetzlichen Unfallversicherung, die auf der Grundlage eines nach Papiermarkbeträgen festgesetzten Jahresarbeitsverdienstes errechnet sind, besteht nicht

Archivaliensignatur
Bundesarchiv, BArch R 89/22363
Alt-/Vorsignatur
Aktenzeichen: Ia Nr.1757 Ber.462
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Zentralbüro >> Spruchgerichtsbarkeit >> Einzelfallserien >> Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen
Bestand
BArch R 89 Reichsversicherungsamt

Provenienz
Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
Laufzeit
1924

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:24 MEZ

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Objekttyp

  • Schriftgut

Beteiligte

  • Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945

Entstanden

  • 1924

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