Schriftgut
Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Witwe des Arbeiters Franz Berndt, Elise, geb. Schimmel in Ummendorf, gegen Knappschafts-BG
Enthält:
Rekursentscheidung:
Die dritte Verordnung über Festsetzung von Geldbeträgen in der Unfallversicherung vom 17. Mai 1924 (RGBl I S. 559) und die in ihr vorgeschriebene Umrechnung des Jahresarbeitsverdienstes in Goldmark haben lediglich für die Frage der Drittelungsgrenze Bedeutung, dagegen bildet der darnach ermittelte Goldmarkjahresarbeitsverdienst nicht auch die Grundlage der Rentenberechnung.
Besteht der für die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes nach den §§ 563 ff. der RVO maßgebende Entgelt ganz oder teilweise aus Papiermarkbeträgen, so sind diese Beträge lediglich nach ihrem Papiermarknennbetrag bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes anzusetzen.
Ein Anspruch auf Aufwertung von Renten der Träger der reichsgesetzlichen Unfallversicherung, die auf der Grundlage eines nach Papiermarkbeträgen festgesetzten Jahresarbeitsverdienstes errechnet sind, besteht nicht
- Archivaliensignatur
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Bundesarchiv, BArch R 89/22363
- Alt-/Vorsignatur
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Aktenzeichen: Ia Nr.1757 Ber.462
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Zentralbüro >> Spruchgerichtsbarkeit >> Einzelfallserien >> Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen
- Bestand
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BArch R 89 Reichsversicherungsamt
- Provenienz
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Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
- Laufzeit
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1924
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:24 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Schriftgut
Beteiligte
- Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
Entstanden
- 1924