Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt Vogt, Schulthieß, Gericht und Gemeinde des Dorfs Fankel, dass sie seinem großen Hofmeister Hermann Boos von Waldeck Gehorsam geloben und schwören und sich an ihn als ihren rechten Erbherrn anstelle des Kurfürsten halten. Philipp hat Hermann das Dorf mit der Hälfte an Ausständen und ausstehenden Jahrgülten und Nutzungen, so wie er es von seinem Rat Graf Ludwig zu Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, erhalten hatte, verordnet, sodass Hermann das Dorf mitsamt den Angeschriebenen nun innehat, verwaltet oder verwalten lassen kann.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 382
Umfang
fol. 450r-450v
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Laufzeit
1500 April 23 (uff sant Jorgen tag)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:08 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1500 April 23 (uff sant Jorgen tag)

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