Kapitel

Ordnung. So Hertzog Ernst Churfürst, und Hertzog Albrecht zu Sachssen Gebrüdere, [et] c. Von wegen mancherley gebrechen im Lande auffgericht

Ordnung. So Hertzog Ernst Churfürst, und Hertzog Albrecht zu Sachssen Gebrüdere, [et] c. Von wegen mancherley gebrechen im Lande auffgericht

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Ordnungen, Hertzog Ernsten, Hertzog Albrechten, Hertzog Moritzen vnd Hertzoge[n] Augusten, Chur- vnd Fürsten zu Sachssen, [et] c. So jhre Chur vnd Fürstliche Gnade, in Sachen Policey. Visitation, Hofgerichte, vnd andere nothwendige Articul belangende, vor dieser vnd jetziger zeit in derselben Landen verordnet vnd auffgerichtet : Jetzundt aber auffs newe mit fleiß vbersehen, vnd den Vnterthanen zu nutz vnd gutem, in Druck verfertigen lassen

Erschienen
1622

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:06 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1622

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