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Ergebnisse aus der Querschnittsprüfung „Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung“ und deren Mitfinanzierung aus dem Einzelplan 09 nach dem Sächsischen Gewässerunterhaltungs-Unterstützungsgesetz: Sonderbericht nach § 99 SäHO; August 2021

Die Unterhaltung der fast 20.000 km Gewässerlänge umfassenden Gewässer 2. Ordnung ist im Freistaat Sachsen eine kommunale Pflichtaufgabe. Die obersten Ziele sind dabei die Sicherung und Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes und die ökologische Verbesserung dieser Gewässer. Die Erfüllung dieser Aufgabe durch die sächsischen Kommunen, sowohl qualitativ als auch quantitativ, war Gegenstand der diesem Sonderbericht zugrundeliegenden Prüfung, in die 142 Kommunen - ein Drittel der sächsischen Städte und Gemeinden - einbezogen waren. Darüber hinaus wurde die Mitfinanzierung aus dem Epl. 09 nach dem SächsGewUUG geprüft. Gz.: 21-0444/325 / 42-0443/209, Redaktionsschluss: 03. August 2021

Erschienen in
Sonderbericht / Sächsischer Rechnungshof $ Wir beraten Sachsen. Unabhängig, kompetent, nachhaltig

Thema
Boden- und Energiewirtschaft
Sachsen
Gewässerschutz
Wasserrecht

Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Sächsischer Rechnungshof

URN
urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-766040
Letzte Aktualisierung
14.03.2025, 08:16 MEZ

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Objekttyp

  • Buch

Beteiligte

  • Sächsischer Rechnungshof

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