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Thomas Rehm von Breitingen [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm Cordula geborene Neubronner, die Witwe des Ulmer Bürgers Samuel Kiechel, ihr Beistand Dr. Matthäus Claus, Ratsadvokat zu Ulm, und ihre Schwiegersohn Markus Philipp Besserer von Talfingen [Obertalfingen...
Vollständiger Titel:
Thomas Rehm von Breitingen [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm Cordula geborene Neubronner, die Witwe des Ulmer Bürgers Samuel Kiechel, ihr Beistand Dr. Matthäus Claus, Ratsadvokat zu Ulm, und ihre Schwiegersohn Markus Philipp Besserer von Talfingen [Obertalfingen Stadt Ulm] einen Hof in Breitingen zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, 49,625 Jauchert Äcker, 3 Tagwerk Wiesen, 2 Tagwerk Mahd und ungefähr 20 Jauchert Wald. Außerdem haben sie ihm auf Lebenszeit oder solange er den Hof bewirtschaftet ein Feldlehen in Breitingen verliehen, zu dem 17,25 Jauchert Äcker gehören. Die Güter hat zuvor Matthäus Öxlin von Breitingen bewirtschaftet. Er verpflichtet sich, Hof und Lehen in gutem Kulturzustand zu halten, aus dem zu dem Hof gehörenden Wald nur Holz für den Eigenbedarf zu holen und nichts von den Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen. Von dem Hof wird er jährlich 20 Imi Fesen und 20 Imi Hafer Ulmer Maß, 10 Pfund Heller Heugeld, einen Kloben Flachs, der bis zum Hecheln vorbereitet ist, 100 Eier, 8 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn und von dem Feldlehen 10 Imi Roggen Ulmer Maß nach Ulm liefern. Er und seine Erben dürfen ohne Zustimmung der Cordula Kiechel oder ihrer Erben ihr Erbrecht an dem Hof nicht verpfänden, wohl aber an geeignete Personen verkaufen, wobei aber Cordula Kiechel oder ihren Erben ein Vorkaufsrecht zusteht. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel auf dem Hof, dann hat der bisherige Inhaber eine Weglöse in Höhe von 20 rheinischen Gulden zu entrichten und der neue Besitzer einen Handlohn in gleicher Höhe. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fallen Hof und Lehen an Cordula Kiechel oder ihre Erben zurück. Wenn Thomas Rehm stirbt oder sein Erbrecht an dem Hof verkauft, dann können diese das Feldlehen einziehen.
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Archivaliensignatur:
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 4486
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Alt-/Vorsignatur:
2385 / 1
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Kontext:
A Urkunden
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Laufzeit:
1625 Februar 12.
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Sonstige Erschließungsangaben:
Sprache: Deutsch
Aussteller: Thomas Rehm von Breitingen
Siegler: Anton Neithardt und Veit Marchtaler, beide Richter und Ratsherren zu Ulm, auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: C 31 (17./18. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Vermutlich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Anmerkungen: An der Plica Spuren für die Befestigung von drei Siegel
Datum: Der geben ist denn zwölftten tag monats februarii, 1625.
Aussteller: Thomas Rehm von Breitingen
Siegler: Anton Neithardt und Veit Marchtaler, beide Richter und Ratsherren zu Ulm, auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: C 31 (17./18. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Vermutlich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Anmerkungen: An der Plica Spuren für die Befestigung von drei Siegel
Datum: Der geben ist denn zwölftten tag monats februarii, 1625.
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Bestand:
A Urk. A Urkunden
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Letzte Aktualisierung: 31.01.2023, 11:26 MEZ