Bestand

Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat, Essen (Bestand)

Organe der Vereinigung der Zechenbesitzer: Zechenbesitzerversammlungen 1894-1944 (53) Beirat 1895-1915, 1942-1945 (23) Ausschüsse 1902-1943 (260) Organe und Geschäftsführung des RWKS: Generalversammlungen 1893-1945 (10) Aufsichtsrat 1903, 1924-1945 (4) Vorstand: Rundschreiben / Absatzberichte 1897-1945 (28) Generalsekretariate: Sekretariat Albert Janus 1900-1950 (84) Sekretariat Rüdiger Schmidt 1934-1945 (102) Direktionssekretariate: Sekretariat Direktor Rudolf Rixfähren 1926-1945 (102) Sekretariat Direktor Ernst Russel 1925-1945 (20) Sekretariat Direktor Otto Plinke 1910-1924, 1933-1943 (62) Sekretariat Direktor Gustav Stutz 1929-1944 (49) Sekretariat Wiedemann 1926-1928, 1935-1937 (3) Sekretariat Direktor J. Moser 1933-1934 (5) Erneuerungsverhandlungen / Beitrittsregelungen Erneuerungsverhandlungen / Syndikatsverträge 1893-1945 (51) Beitrittsverhandlungen / Beitrittsverträge 1903, 1926-1929, 1941-1942 (7) Vorverträge (Kleinzechen) 1917-1924 (22) Aachener Gruben / Handel 1933-1944 (24) Saargruben / Saarhandel 1934-1944 (12) Beteiligungen: Verbrauchs- und Verkaufsbeteiligungen 1893-1945 (94) Zechenbeteiligungen an den Syndikatshandelsgesellschaften, allgemein 1901-1946 (66) Zechenbeteiligungen an den Syndikatshandelsgesellschaften, namentlich 1922-1948 (98) Händlerbeteiligungen 1924-1943 (31) Sonstige Beteiligungen des RWKS 1938-1943 (8) An- und Verkäufe von Zechenbesitz / Fusionen 1903-1943 (30) Organisation des Kohlenhandels: Kohlenhandelsgesellschaften: Vertragsunterlagen 1916-1917, 1923-1944 (8) Sonderfragen 1923-1945 (31) Schriftwechsel einzelner Syndikatshandelsgesellschaften mit dem RWKS 1910-1946 (42) Kohlengroß- und -einzelhandel 1911, 1923-1946 (16) Landabsatz 1921-1945 (23) Kohlenaußenhandel 1924-1955 (29) Kohlentransport / Frachten 1907-1944 (10) Staatsaufsicht: Reichskohlenverband 1920-1943 (11) Reichskohlenrat 1920-1939 (6) Reichskohlenkommissar / Reichswirtschaftsministerium 1918-1945 (23) Reichsvereinigung Kohle 1919-1948 (4) Bergfiskus / Bergbehörden 1912-1916, 1934-1940 (2) Fremde Syndikate / Bergbauliche Wirtschaftsverbände 1898-1945 (25) Finanz- und Rechnungswesen 1893-1948 (201) Rechtsfragen: Verstöße gegen das RWKS 1936-1939 (2) Prozesse gegen das RWKS 1906-1947 (21) Wettbewerbsverzerrungen 1929-1946 (3) Patentangelegenheiten 1925-1950 (7) Energiewirtschaft / Technik 1901-1947 (27) Mitgliedschaften in Vereinen und Organisationen: Nicht-Bergbauliche Wirtschafts- und Interessenverbände 1903-1945 (40) Technisch-Wissenschaftliche Institutionen 1912-1945 (35) Kulturelle Gemeinnützige Organisationen 1911-1945 (46) Spendenwesen 1931-1947 (13) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichungen 1927-1945 (12) Kriegseinwirkungen / Zusammenbruch 1945 1939-1945 (12)

Beschreibung: Anders als die losen - und deshalb oft kurzlebigen - Ruhrkohlenvereinigungen oder Preis- und Förderkonventionen der 70er und 80er Jahre des 19. Jahrhunderts wurde das Rheinisch-Westfälische Kohlen-Syndikat (RWKS) am 9. Februar 1893 in Form einer Aktiengesellschaft gegründet. Als ein dauerhaft und fest gefügter Zusammenschluss sollte es den immer wiederkehrenden Absatzproblemen im Steinkohlenbergbau endgültig Abhilfe schaffen. Mit diesem Ziel einigten sich seine Mitglieder zum An- und Verkauf von Kohlen, Koks und Briketts nach gegebenen Vorschriften. Beauftragt mit der Regelung des Brennstoffvertriebs, wurde die Aktiengesellschaft demnach zu einer gemeinsamen Verkaufsstelle der Ruhrzechen, deren gesamte Produktion sie erwarb und dann veräußerte. Die konstituierende Versammlung der Zechenbesitzer fand am 16. Februar 1893 unter dem Vorsitz von Emil Kirdorf, Generaldirektor der Gelsenkirchener Bergwerks-AG, in Dortmund statt. Nicht vertreten waren die so genannten 14 Hüttenzechen - also die im Besitz oder in näherer Verbindung zu Eisenhütten stehenden Steinkohlenzechen -, die Zechen des Osnabrücker Reviers und die so genannten Kleinzechen mit einer Jahresförderung unter 10 000 t. Während diese zu einem Beitritt nicht aufgefordert waren, hatten neun Zechen einen Beitritt abgelehnt: Alte Haase, Berneck, Friedlicher Nachbar, Langenbrahm, Paul, Prinz Friedrich, Richradt, Roland, Westhausen. Das Grundkapital betrug 900 000 Mark, eingeteilt in 3 000 Namensaktien.Die eigentliche Grundlage der im Jahr 1893 erreichten Kartellierung des Ruhrkohlenbergbaus bildeten einerseits der gleichzeitig abgeschlossene Syndikatsvertrag der Zechenbesitzer mit der Aktiengesellschaft zur Errichtung einer Vereinigung, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und andererseits die einzelnen Verträge der Zechenbesitzer untereinander. Nach der Satzung oblag es der Vereinigung, 'für die Zukunft eine ungesunde Konkurrenz auf dem Kohlenmarkt auszuschließen'. Somit beruhte das RWKS auf einem zweiteiligen bzw. dreiteiligen Grundvertrag, obwohl die Trennlinie zwischen Aktiengesellschaft und Kartellvereinigung vorwiegend formaljuristisch war.Auf die enge Verzahnung zwischen Aktiengesellschaft und Vereinigung deutet die Verankerung der Führungsorgane hin: Die Geschäftsführung der Kartellvereinigung lag beim Vorstand der Aktiengesellschaft, der an die Richtungsweisungen von Beirat und Zechenbesitzerversammlung gebunden war. Eng war die personelle Verflechtung zwischen Aktiengesellschaft und Vereinigung: Der Aufsichtsratsvorsitzende der Aktiengesellschaft und der Vorsitzende der Gesellschaft bürgerlichen Rechts waren in der Regel in einer Person vereinigt. In Emil Kirdorf war die Personalunion des Vorsitzenden von Zechenbesitzerversammlung, Aufsichtsrat und Beirat über Jahrzehnte hinaus am deutlichsten.Trotz weitgehender Personalunion hatte die Doppelgesellschaft des Syndikats unterschiedliche Organe und Aufgabenbereiche. Zu den ständigen Einrichtungen zählten die Zechenbesitzerversammlung (später Mitgliederversammlung), der Beirat und die Kommission C zur Feststellung der Beteiligungsziffern, die nach 1916 Kohlenausschuß genannt wurde. Organe der Aktiengesellschaft waren Vorstand, Aufsichtsrat und General- oder Hauptversammlung. Letztere konstituierte sich in der Zechenbesitzerversammlung, jedoch waren darin die Verteilung der Stimmrechte und die Aufgabenbereiche bereits anders gestaltet. Während in der Generalversammlung pro Aktie eine Stimme gewährt wurde, ergab in der Zechenbesitzerversammlung jeweils eine auf 10 000 t festgesetzte Beteiligungsziffer eine Stimme.Es war Aufgabe des Vorstands, Verkaufspreise und -bedingungen sowie die Produktionshöhe festzulegen, jedoch nur nach den vom Beirat der Vereinigung aufgestellten Richtlinien für die Preis-, Qualitäts- und Sortenbestimmungen. Ebenso wurden das Verfahren der Umlage sowie die Umlageberechnung - für den Fortbestand des RWKS nur allzu oft Konfliktstoff - vom Vorstand durchgeführt. Die Umlage wurde auf Vorschlag des Vorstands vom Beirat allein beschieden.Neben dem Beirat, dem grundsätzliche Überwachungs- und Entscheidungsbefugnisse übertragen waren, konnten auch die Beschlussfassungen der Kommission C entscheidend für die Mitglieder der Vereinigung sein. Von der Zechenbesitzerversammlung alljährlich gewählt, setzte sich die Kommission ursprünglich aus zwei Technikern, einem Kaufmann und einem Vorstandsmitglied des Syndikats zusammen. Nach 1903 verdoppelte sich die Mitgliederzahl auf acht. Insbesondere nach 1896 musste die Kommission bei Entscheidungen über umstrittene Beteiligungsziffern die Gesamtlage der jeweiligen Zeche, die Lage des Kohlenmarktes und die technischen Möglichkeiten der Produktionsvermehrung berücksichtigen. Bei Kontroversen zwischen einer Mitgliedszeche und dem Vorstand über die Höhe der beanspruchten Beteiligungsziffer fungierte die Kommission als Berufungsinstanz.Ein weiteres Schlichtungsorgan war zwei Jahrzehnte später wegen immer wiederkehrender Streitigkeiten über Verrechnungs- und Ankaufspreise sowie Vertragsauslegungen durch das RWKS notwendig geworden: Es war das 1914 eingerichtete Schiedsgericht. Außerdem entwickelte sich im Verlauf der Syndikatserweiterung eine Reihe von Spezialausschüssen, die analog den Bestimmungen der Kommission C zusammengesetzt und aufgebaut und für besondere Fragen wie den Absatz im In- und Ausland, Qualitätsbestimmungen und Verbrauchsbeteiligungen zuständig waren.In seiner Gründungsphase wurden die Aufgaben des RWKS von neun Abteilungen wahrgenommen, um die Jahrhundertwende hatte das Syndikat mehr als 100 Beschäftigte. Nach einem Revisionsbericht belief sich der Personalstand des RWKS 1935 auf 895 Angestellte in der Hauptverwaltung in Essen. Insgesamt waren indirekt vom RWKS etwa 400 000 Bergleute mit rund 1,5 bis 2 Mio. Angehörigen betroffen.Im Gründungsjahr waren dem Syndikat 98 von 160 Zechen beigetreten, die rund 85 % der Steinkohlenförderung des Ruhrreviers und rund 45 % des Deutschen Reichs aufbrachten, im Jahr 1897 waren es 46 %, 1924 74 % und 1937 rund 80 % der Förderung des Deutschen Reichs.Von wenigen Ausnahmen abgesehen, überließen die Syndikatszechen ihre gesamte Erzeugung von Brennstoffen dem RWKS zur Abnahme und Weiterveräußerung. Syndikatsfrei waren der Selbstverbrauch (die für zecheneigene Betriebe erforderlichen Mengen von Brennstoffen) sowie Deputate und die durch Landabsatz vertriebenen Brennstoffe. Bei letzteren besaß das RWKS gewisse Kontrollrechte. Gemäß den Vertragsbestimmungen durfte das Syndikat auch Kohle, Koks und Briketts von Zechen oder Gesellschaften, die nicht Mitglieder waren, an- und verkaufen. Die Ausführung dieser Bestimmungen ermöglichte der Kartellorganisation, Konkurrenz auf dem Kohlenmarkt zu unterbinden und diente zur Anwerbung neuer Mitglieder.Das Syndikat war verpflichtet, die Zechen gleichmäßig zu beschäftigen, was eine gerechte Verteilung der Beteiligungsziffern auf die Syndikatsmitglieder voraussetzte. Aber auch schwankende Leistungsfähigkeiten und vor allem durch die sehr unterschiedlichen geförderten Kohlearten (z. B. Anthrazit, Mager- und Esskohle für Hausbrand, Fettkohle für Kokserzeugung, Gas- und Flammkohle für Kraftwerke) war es praktisch unmöglich, die Förderungsquoten nach einheitlichen Kriterien zu bestimmen. So war die Berechnung der Beteiligungsziffern als solche bzw. des Kontingents, nach dem jede Zeche am Gesamtabsatz teilzunehmen berechtigt war und die als Grundlage für die Verkaufsdisposition diente, äußerst kompliziert.Für das Verfahren zur Festsetzung der Beteiligungsziffern wurde die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Zeche zur Grundlage gemacht. Vorab erfolgte eine vorläufige Verteilung der Beteiligungsquote, festgesetzt nach der Einschätzung der Marktlage, d. h. der Aufnahmefähigkeit des Kohlenmarktes. Die eigentliche Beteiligung konnte erst berechnet werden, nachdem die Gesamtbeteiligungsziffern monatlich, später vierteljährlich, mit der Mehr- und Minderförderung der Zechen verglichen worden waren. Für einen Minderabsatz erhielten die Zechen als Ausgleich jährlich eine Entschädigung. Die Erträge durch Mehrabsatz aufgrund von Mehrbedarf des Marktes wurden zusätzlich zu den ursprünglichen Beteiligungsquoten auf die Mitgliederzechen verteilt.Der Gründung der ersten Syndikatshandelsgesellschaft (SHG) Glückauf im Absatzrevier Kassel 1896 folgten weitere Gründungen von Gesellschaften, an denen das RWKS beteiligt war. Nach Maßgabe der jeweiligen Tonnenbeteiligung wurden die Einlagen der Gesellschafter auf das Stammkapital bemessen. Das Syndikat hatte sich weitgehende Einflussnahme gesichert. Um die Jahrhundertwende verstärkte das RWKS seine Bemühungen, das Absatzgebiet in fest begrenzte Reviere einzuteilen, für die je Handelsgebiet eine SHG zum Alleinverkauf zuständig und berechtigt war. Eine SHG durfte fremde Erzeugnisse nur mit Genehmigung des Syndikats verkaufen. Für den Vertrieb im Ausland wurden besondere Gesellschaften gegründet, wie z. B. die Steenkolen-Handelsvereeniging in Utrecht (1906).Das Ende des Zweiten Weltkriegs bedeutete zugleich die Liquidation des Syndikats. Auf Anordnung der alliierten Militärregierung, vertreten durch das Headquarter North German Coal Control, wurde das RWKS am 5. September 1945 außer Kraft gesetzt.Trotz innerer Zerrissenheit und häufig von der Auflösung bedroht, hatte das RWKS einen erstaunlich hohen Organisationsgrad erreicht. Für die vielfältigen Tätigkeiten, die sich im Laufe der Syndikatsentwicklung parallel zu den Hauptfunktionen der Preis-, Produktions- und Absatzregelung herauskristallisierten, war es notwendig geworden, den Angestelltenapparat ständig zu erweitern. Die Zahl eines gut ausgebildeten technischen Personals zur Überprüfung der von den Zechen gelieferten Kohle war ständig im Steigen. Den neuen technischen Entwicklungen in der Kohlenproduktion und Aufbereitung musste sich auch das Syndikat anpassen. Die nach 1918 immer häufiger verbesserte Feuerungstechnik ließ die Nachfrage nach feinen Kohlesorten in den 20er und 30er Jahren ansteigen und hatte Rückwirkungen auch auf den Personalbestand. Eine Vermehrung der Überwachungsbeamten beim Versand der Kohle wurde erforderlich. Für besondere Kommissionen, wie z. B. den Sechserausschuß, war juristisch qualifiziertes Personal notwendig. Letztlich aber waren die Führungskräfte für die Erhaltung des Syndikats verantwortlich. Da ihre besonderen Maßnahmen oft auf den Widerstand der Syndikatsmitglieder stießen, mussten sie nicht nur mit persönlicher Autorität, sondern auch mit Verhandlungsgeschick und Schlichtungsvermögen ausgestattet sein. Obwohl die Nachfolger Kirdorfs nicht mit einem vergleichbaren Autoritätsbewusstsein nach außen hin auftraten, erwiesen sie sich als fähige Manager der Kartellorganistion.Dass eine Absatz- und Handelskartellierung von einer so unterschiedlichen Kohlen- bzw. Sortenproduktion, wie sie im Steinkohlenbergbau des Ruhrreviers der Fall war, über ein halbes Jahrhundert aufrechterhalten werden konnte, ist sicherlich mit auf die Fähigkeiten der Führungskräfte im RWKS zurückzuführen. Zur Geschichte und Ordnung des Bestandes1953 schrieb Alfred Bührmann, ehemals Leiter der Rechtsabteilung des RWKS, im Vorwort zu seiner Veröffentlichung 'Syndikatsrecht im Rheinisch-Westfälischen Kohlen-Syndikat 1893-1945': 'Als Unterlagen habe ich nur die Akten, Niederschriften, Sitzungsstenogramme und Verträge des Syndikats benutzt ... Da der größte Teil der Syndikatsakten aus den Jahren bis 1936 durch Kriegseinwirkungen verloren gegangen ist, möge diese Ausarbeitung alle noch etwa interessierenden Fragen aus dem früheren Syndikatsrecht beantworten können.' Diese Aussage eines langjährigen Prokuristen des Syndikats erwies sich hinsichtlich der Aktenüberlieferung glücklicherweise zum größten Teil als nicht zutreffend, obwohl die Syndikatsakten bis in die Anfänge der 70er Jahre schlechthin als verschollen galten. 1973 vom damals seit vier Jahren bestehenden Bergbau-Archiv eingeleitete Recherchen nach dem Verbleib des Registraturguts setzten in dem Gebäude in Essen an, in dem das Syndikat - abgesehen von zwei kurzen Unterbrechungen - bis 1945 seinen Sitz gehabt hatte und in dem die 1968 gegründete Ruhrkohle AG (RAG) ihren Sitz hatte.Als 1976 die Entscheidung zur Abgabe von archivreifen Altakten durch die RAG gefallen war, übernahm das Bergbau-Archiv im gleichen Jahr ca. 200 Regalmeter. Ein erster grober Überblick ließ erkennen, dass in vielen Fällen Schriftgut des Syndikats mit dem seiner verschiedenen Verkaufs-Nachfolgegesellschaften in den 50er Jahren vermischt war, zweifellos Ausdruck häufig fortbestandener personeller Kontinuität.Die Bewertung des Schriftguts ergab, dass Kassationen nur für Schriftgut mit ausschließlichem Tagesarbeitswert (z. B. Buchungsbelege) erforderlich waren. Da die meisten Akten in der preußischen Fadenheftung gebunden waren, verbot sich schon aus konservatorischen Gründen eine Kassation innerhalb der einzelnen Akten; Mehrfachüberlieferung für bestimmte Schriftguttypen wie Sitzungsprotokolle wurde in Kauf genommen.Bei der Ordnung des Bestandes stellten sich einige gravierende Überlieferungslücken heraus, die vermutlich auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: Bei der Verlegung der Verwaltung des RWKS von Essen nach Hamburg während der Ruhrbesetzung 1923/1924 wurde der Großteil des Schriftguts, das dem französischen Militär nicht in die Hände fallen sollte, ebenfalls dorthin verlagert. Nach Rückkehr des Syndikats konnte das Material in dem bis 1924 besetzten Syndikatsgebäude nicht wieder sofort untergebracht werden. Die Akten wurden vorübergehend im Victoria-Lyzeum und in einer Volksschule in Essen gelagert. Dass dabei Aktenmaterial durch mehrmaligen Transport abhanden gekommen ist, lässt sich annehmen.Weit größere Verluste entstanden aber zweifellos durch Kriegseinwirkungen. 1943/1944 wurde das Syndikatsgebäude durch Bomben schwer beschädigt. Inzwischen waren einige Büros des Syndikats nach Essen-Bredeney in ein Gymnasium übersiedelt, ein anderer Teil der Verwaltung nach Detmold verlegt worden. Es gibt in den Akten wiederholt Hinweise mit dem Vermerk 'weiteres Aktenmaterial ist durch Fliegerangriff vernichtet worden'. Als Daten für Luftangriffe auf Essen, die das Syndikatsgebäude schwer beschädigten, tauchen der 5. und 12. März und der 25. Juli 1943 auf. In einem Schreiben an den Beauftragten für Kohlenhandel, Brass, in Berlin verweist der Generaldirektor des Syndikats, Rüdiger Schmidt, auf die 'weitgehende Zerstörung des Syndikats-Gebäudes bei den Luftangriffen vom 5. und 12.3.1943'.Das Verschwinden ganzer Aktenbündel, wie z. B. die Protokolle der Vorstandssitzungen und die Verhandlungsniederschriften der Kommission C (Kohlenausschuß) zur Feststellung der Beteiligungsziffern, ist allerdings dadurch nicht genau nachzuweisen; es kann nur mutmaßlich mit den Kriegswirren zusammenhängen. Jedenfalls ist das Aktenmaterial bezüglich der Kommission C erst ab 1925 vorhanden. Im Übrigen befinden sich auch die früheren Niederschriften mehrerer Ausschüsse nicht in dem vorliegenden Bestand.

Reference number of holding
BBA 33
Extent
45,3 m

Context
Bergbau-Archiv Bochum (Archivtektonik) >> Verbände und Organisationen
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Literaturhinweise: Evelyn Kroker / Norma von Ragenfeld (Bearb.): Findbuch zum Bestand 33: Rheinisch-Westfälisches Kohlensyndikat 1893-1945, Bochum 1980 (= Schriften des Bergbau-Archivs. 3) (mit ausführlichem Literaturverzeichnis).

Date of creation of holding
1893 - 1955

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Last update
06.03.2025, 6:28 PM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1893 - 1955

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