Bestand

Arbeitsgericht Bautzen (Bestand)

Geschichte: Die Aufgaben des Arbeitsgerichts Bautzen leiten sich aus § 2 und 2 a des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 02.07.1979, zuletzt geändert durch Artikel 94 der Verordnung vom 31.10.2006, her und betreffen vor allem bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragspartnern, zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie bestimmte Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsgesetz. Sein Sprengel umfasste zunächst die Landkreise Bautzen, Bischofswerda, Hoyerswerda, Kamenz und Löbau, seit der Kreisreform von 1994 / 1995 dann die Landkreise Bautzen, Kamenz und Löbau-Zittau sowie die Kreisfreie Stadt Hoyerswerda. Außerdem wurde eine Außenkammer in Görlitz errichtet, die zunächst für die Landkreise Görlitz, Niesky, Weißwasser und Zittau sowie die Kreisfreie Stadt Görlitz zuständig war, seit der Kreisreform dann für Löbau-Zittau und den Niederschlesischen Oberlausitzkreis sowie für die Kreisfreie Stadt Görlitz selbst.

Weitere Angaben siehe 5.3.2.2.4 Fachgerichte

Inhalt: Arbeitsgerichtsverfahren.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 12998
Umfang
70,93 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 05.03.02 Justiz >> 05.03.02.02 Gerichte >> 05.03.02.02.04 Fachgerichte

Bestandslaufzeit
1992 ff.

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1992 ff.

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