Archivale

Gabella alienationis hauptsächlich Weierstraß und Tedde betreffend

Enthält: Dr. Weierstraß, Erbe des Oberbürgermeisters Schaumburg, nach Düsseldorf gezogen; derselbe Streit wie bei Messing (10/2134); Magistrat fragt, ob Postkommissar Tedde zu bezahlen habe, der hier seine Güter veräußert habe und dann erst nach Düsseldorf gezogen ist, Magistrat sei uneigig; Antwort: das dürfe geschehen, Protest aus Düsseldorf, Antwort: es sei eine Reallast, die auf Grundstücken der Fremden ruhe; bei Verpachtung 1/10 der Pacht, ebenso bei Verkauf; Regierung anerkennt, dass Duisburg im Besitz sei (S. 24ff), aber der sei erschlichen, weil die Fälle der Reguerung nicht bekannt geworden seien, wenn nicht protestiert worden wäre (S. 24ff); Düsseldorf ergreift Repressalien (S. 30); ein Vertrag über Abschlussfreiheit besteht zwischen Kleve und Berg nicht, die Sache werde aus der früheren Union hergeleitet; Gutachten Schlegtendals (34ff); die reformierte Gemeinde Düsseldorf verkauft aus Not Land im Duisburger Gebiet, daher ist der Magistrat im Zweifel, ob er fordern solle (101.09.1802, S. 40); Postkommissar Tedde hat einen Garten für 1000 Taler, Dr. Heuser zu Barmen einen Kath zu Duissern für 700 Rt. verkauft, Anfrage, ob Gebürhen? Dr. Hagenberg (von ihm forderte die Domänenkammer Gutachten) spricht der Stadt das Recht ab (S 44-50); die Gebühr sei 1600 eingeführt zur Wiederherstellung der Stadtmauer, da aber die 1495 aufger. Union die Einwohner der Lande gleichstelle, Duisburg aber schon 1366 klevisch gewesen sei, so habe Duisburg kein Recht (offenbar falsch); Antwort: die Privilegien seien 1666 bestätigt, die Union berühre die Städtesteuern und Städtefreiheiten gar nicht; als Nachtrag ein neu aufgefundenes Reskript vom 31.10.1750 beigefügt, wonach die Städte, welche Privilegien und Observanz in der Abschlusssache gegenüber Jülich-Berg für sich haben, beim alten belassen werden sollen; dem Tedde auf ministerielle Anordnung das Geld ausbezahlt, nicht aber dem Weierstraß und erreicht, dass Entscheidung der Hofeskammer abgewartet werde (22.12.1804); Journal 1805 Oktober 15, Nummer 50: gabella alienationis soll nach höheren Staatsrücksichten behandelt und beschränkt werden und hinsichtlich Frankreichs jetzt suspendiert sein; Journal 1806 Mai 23: weil gehässig, wird sie gegenüber allen klevisch-bergischen Bürgern aufgehoben

Reference number
10, Teil 1, 2137

Context
Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv") >> 09. Staatssteuern und Regalien
Holding
10, Teil 1 Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv")

Date of creation
1796 - 1806

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Last update
30.04.2025, 2:39 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1796 - 1806

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