Kapitel

VI. Anweisung für Vormünder, Gegenvormünder, Pfleger und Beistände (S. 431 ff.)

VI. Anweisung für Vormünder, Gegenvormünder, Pfleger und Beistände (S. 431 ff.)

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Die Hessischen Gesetze, Verordnungen und Dienstanweisungen zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seiner Nebengesetze ; Ergänzungsband

Erschienen
1916

Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:08 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1916

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