Zivilprozessakte

Theobald Wagner, kurmainzischer Sekretär, Mainz gegen Peter Faß, Geisenheim

Enthält: Quad. 5: vorinstanzliche Akten (ab 1555)

Archivaliensignatur
1, 2021
Sonstige Erschließungsangaben
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, in dem der Kläger als Erbe seiner verstorbenen Mutter Barbara Wagner seiner Erbansprüche für verlustig erklärt worden war, da deren verstorbene Tochter Margarethe, Schwester des Klägers, nach ihrer ersten Ehe mit dem verstorbenen Caspar Scherer anläßlich der Eingehung der zweiten Ehe mit dem Beklagten zugunsten ihres mittlerweile verstorbenen Sohnes aus erster Ehe, Jacob Scherer, einen Einkindschaftsvertrag mit dem Beklagten abgeschlossen hätte, auf Grund dessen der Beklagte nach dem Ableben des verstorbenen Jacob Scherer unter Mißachtung der Erbansprüche der verstorbenen Barbara Wagner und somit als deren Erbe der des Klägers, den Nachlaß an sich gezogen hatte, Anspruch auf Herausgabe des entzogenen Erbes, Anspruch auf Ersatz der verursachten Kosten und Schäden

pre: Schultheiß und Schöffen zu Geisenheim 1555

pre: Hofgericht zu Mainz 1557

pre: RKG 1559

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

Laufzeit
(1555-) 1559-1562

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:09 MESZ

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Objekttyp

  • Zivilprozessakte

Entstanden

  • (1555-) 1559-1562

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