Tektonik
Nichtamtliches Archivgut
Als "Nichtamtliches Archivgut" werden archivürdige Unterlagen bezeichnet, die nicht von den abgabepflichtigen Dienststellen der Stadtverwaltung oder des Rats, sondern von privatrechtlichen Organisationen und von Privatpersonen ins Stadtarchiv kommen. In § 1 Abs. 2 Nr. 5 der Satzung für das Stadtarchiv Münster vom 23.6.2021 heißt es: "Das Stadtarchiv kann Unterlagen von anderen Stellen oder von natürlichen oder juristischen Personen als Archivgut übernehmen, soweit eine dauernde Verwahrung, Erschließung, Bereitstellung und Nutzung im öffentlichen Interesse liegen und das Archivgut Bezüge zur Stadt Münster oder ihren Rechtsvorgängern hat". Da die amtliche Überlieferung nicht für alle Lebensbereiche einer Kommune historische Forschung erlaubt, sollen mit der nichtamtlichen Überlieferung diese Forschungsfelder abgedeckt werden. Das betrifft beispielsweise den Lebensbereich Freizeit, der durch die Übernahme von Sport-, Musik- oder Karnevalsvereinen abgebildet wird, oder den Lebensbereich Wirtschaft, dem durch die Archivierung von am Ort ansässigen Firmenarchiven entsprochen wird. Darüber hinaus werden auch die schriftlichen Unterlagen von bedeutenden Privatpersonen mit Stadtbezug entweder schon zu Lebzeiten ("Vorlass") oder nach ihrem Tod ("Nachlass") ins Archiv übernommen. Berufliches und ehrenamtliches Wirken, aber auch private Lebensverhältnisse und Netzwerke lassen sich daraus rekonstruieren. Das Nichtamtliche Archivgut wird dem Stadtarchiv in der Regel zur Archivierung geschenkt. Wird es dem Stadtarchiv nur zur Erschließung und Nutzbarmachung übergeben, bleibt aber im Eigentum des Abgebenden, spricht man von einem Depositum. Die Nutzung dieser Archivalien erfolgt trotz des privatrechtlichen Entstehungszusammenhangs nach den Regelungen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen und der Satzung des Stadtarchivs.
- Signatur
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C.
- Kontext
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Stadtarchiv Münster (Archivtektonik)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
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- Letzte Aktualisierung
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06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
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