Archivale
Johann Hegen von Weidenstetten [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Ratsherren und Ulmer Bürger Ulrich Schermar, Wilhelm Krafft und der vormalige Gastwirt Johann Rot, alle drei vom Rat der Stadt Ulm bestellte Pfarrkirchenbaupfleger, einen Hof der Baupflege in Westerstetten, den zuvor seine Vorfahren Stefan und Georg Hegen bewirtschaftet haben und der zum Elisabethaltar im Ulmer Münster gehört, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und der Baupflege davon jährlich 13 Imi Roggen und 4 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund Heller Heugeld, 100 Eier, 1 Fastnachtshuhn und 4 Herbsthühner nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Hof veräußern, wobei sie allerdings den Baupflegern ein Vorkaufsrecht einräumen müssen. Gelangt der Hof auf diese oder andere Weise an einen neuen Besitzer, dann hat der bisherige Inhaber der Baupflege eine Weglöse in Höhe von 5 Gulden zu bezahlen und der neue Besitzer einen Handlohn in gleicher Höhe. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie Säumnissen in der Lieferung der Abgaben fällt der Hof an die Baupflege zurück.
- Reference number
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A Urk., 3805
- Former reference number
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XIV 17 1 A 1007
2125 / 1
- Further information
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Johann Hegen von Weidenstetten
Siegler: Der geheime Rat Johann Fingerlin sowie der Ulmer Einwohner Johann Zwicker auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: Lit. Z (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (16. und 17. Jh.)
Datum: Der gebenn ist vff zinstag, primo augusti, 1559.
- Context
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A Urkunden
- Holding
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A Urk. A Urkunden
- Date of creation
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1559 August 1.
- Other object pages
- Last update
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03.04.2025, 1:15 PM CEST
Data provider
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1559 August 1.