Bestand
Demokratischer Frauenbund Deutschlands (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Gründung am 8.3.1947; Umwandlung in Demokratischer Frauenbund e.V. im
März 1990.
Hervorgegangen ist der Demokratische
Frauenbund Deutschlands (DFD) aus zahlreichen Frauenausschüssen in der
Sowjetisch besetzten Zone (SBZ) und Berlin, aus denen am 23. August
1945 der Zentrale Frauenausschuss beim Magistrat von Groß-Berlin
hervorging. Dieser wurde in Berlin von Frauen aller Parteien, Berufe,
sozialer Schichten und religiöser Anschauungen gegründet, um die
soziale Not der Bevölkerung und insbesondere der Mütter und
elternlosen Kindern nach der Kapitulation Deutschlands zu lindern. Auf
dem Deutschen Frauenkongress für den Frieden vom 07. bis zum 09. März
1947 wurde dann der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD)
gegründet. Zur ersten Vorsitzenden des DFD wurde Elli Schmidt gewählt.
In ihrem Programm wurde festgelegt, dass es sich um eine einheitliche,
überparteiliche Frauenbewegung handeln sollte, deren Ziele v.a. die
Gleichberechtigung der Frauen, die Sicherung des Friedens und die
internationale Zusammenarbeit mit Frauen aller Länder sein sollte. Der
Organisationsaufbau bestand entsprechend dem demokratischen
Zentralismus aus Ortsgruppen, Kreisverbänden und Landesverbänden.
Geleitet wurde der DFD durch den Bundesvorstand, das höchste Organ war
der Bundeskongress. Nach der Verabschiedung des Gesetzes über die
Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen
Organe am 23. Juli 1952 wurde das Statut des DFD angepasst. Aus den
sozialen Zielen der ersten Jahre wurden jetzt vor allem politische, so
u.a. die Beteiligung der Frauen am Aufbau des Sozialismus in der DDR.
Zu den Orts-, Kreis- und Landesverbänden kamen Stadt- und
Stadtteilorganisationen. Auf dem 6. Bundeskongress des DFD im Dezember
1957 wurde das Statut erneut angepasst. Einzelbäuerinnen sollten auf
dem Weg zur Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft und die
Handwerkerinnen zur Genossenschaft geführt werden und Frauen durch
aktive Mitarbeit im DFD für die sozialistische Umerziehung gewonnen
werden. Nach dem 1. Frauenkongress vom 25.- 27. Juni 1964 in Berlin
konzentrierte sich der DFD verstärkt um die nicht organisierten, nicht
berufstätigen oder nur halbtags beschäftigten Frauen im Wohngebiet. Im
Statut wurde die führende Rolle der SED verankert. Seit 1967 gab es
auf Ortsebene "Frauenakademien" in Form von Vortragsreihen und seit
1971 "Beratungszentren für Haushalt und Familie". Auf der 8. Tagung
des Bundesvorstandes am 16. November 1989 legte die seit dem 11.
September 1953 amtierende Vorsitzende Ilse Thiele ihr Amt nieder. Der
letzte Bundeskongress des DFD am 27. Oktober 1990 war gleichzeitig
Gründungskongress für den Demokratischen Frauenbund e.V., der seit
1993 Mitglied im Deutschen Frauenrat ist.
Bestandsbeschreibung: 1.
Zentraler Frauenausschuss beim Magistrat von Groß-Berlin
Aus dem Bestreben, die soziale Not in der Bevölkerung
nach der Kapitulation Deutschlands zu lindern, fanden sich in Berlin
Frauen aller Parteien, Berufe, sozialer Schichten und religiöser
Anschauungen zusammen, um vor allem den hungernden und elternlosen
Kindern, aber auch den Müttern zu helfen. Dies führte bereits am 23.
August 1945 zur Gründung des Zentralen Frauenausschusses beim
Magistrat von Groß-Berlin, zu dessen Mitgliedern u. a. Louise Schröder
und Toni Wohlgemuth (SPD), Marie Ahlers und Elli Schmidt (KPD), Helene
Beer (LDPD), Hildegard Staehle (CDU) und Martha Arendsee (FDGB)
zählten. Der SMAD-Befehl Nr. 80 vom 30.10.1945 "Die Organisierung der
antifaschistischen Frauenausschüsse bei den Stadtverwaltungen" gab die
Grundlage für die weitere Arbeit. Bereits im November 1945 wurde in
der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung ein Referat für
Frauenausschüsse gebildet, das sich 1946 zur Abteilung
Frauenausschüsse entwickelte. Ihr oblagen die Herstellung enger
Verbindungen mit Provinzial- und Landesausschüssen, die Zusammenarbeit
mit allen Abteilungen in den verschiedenen Zentralverwaltungen, die
Berücksichtigung von Forderungen der Frauen in der Gesetzgebung und
die Verstärkung des Einflusses von Frauen im öffentlichen Leben.
Am 27. Januar 1946 veranstaltete der Zentrale
Frauenausschuss beim Magistrat von Groß-Berlin die 1. Konferenz
antifaschistischer Frauenausschüsse der Sowjetischen Besatzungszone,
am 1. Februar 1946 erschien erstmals die Wochenzeitschrift "Frau von
heute".
Auf der 1. Delegiertenkonferenz der
antifaschistischen Frauenausschüsse in Berlin am 13. und 14. Juli 1946
wurde die Bildung eines paritätisch zusammengesetzten Zentralen
Frauenausschusses der Sowjetischen Besatzungszone beschlossen, als
dessen Vorsitzende Käthe Kern (SED), Margarete Ehlert (CDU), Helene
Beer (LDPD) und Anne-Marie Durand-Wever (parteilos) gewählt wurden.
Ricarda Huch erhielt am 21. Juli 1946 den Status einer
Ehrenpräsidentin. Außerdem entstanden die Arbeitskommissionen Kultur
und Erziehung (Edith Hauser), Volkswirtschaft (Toni Wohlgemuth),
Arbeit und Soziales (Jenny Matern), Gesundheitswesen (Anne-Marie
Durand-Wever) und Rechtswesen (Hilde Benjamin).
Die Mitglieder des Zentralen Frauenausschusses wählten auf der
Beratung am 7. und 8. Dezember 1946 ein "Vorbereitendes Komitee für
die Schaffung einer einheitlichen demokratischen Frauenorganisation"
unter der Leitung von Anne-Marie Durand-Wever, das am 28. Januar 1947
einen Antrag auf Genehmigung zur Gründung des Demokratischen
Frauenbundes Deutschlands an die SMAD richtete. Diesem Antrag wurde
stattgegeben, so dass der Weg zum Deutschen Frauenkongress für den
Frieden, dem Gründungskongress des DFD, der in der Zeit vom 7. bis zum
9. März 1947 stattfinden sollte, geebnet war.
Die ursprüngliche Absicht, neben der neuen Frauenorganisation die
Frauenausschüsse bestehen zu lassen, änderte sich, nachdem in den
Kreisen bereits Zusammenschlüsse von Frauenausschüssen mit dem DFD
vollzogen worden waren. Somit sanktionierte der Befehl Nr. 254 der
SMAD vom 11. November 1947 zur "Vereinigung der antifaschistischen
Frauenausschüsse in der Sowjetischen Besatzungszone mit dem DFD" nur
bereits teilweise schon bestehende Verhältnisse. Am 27. November 1947
fand die Vereinigungssitzung auf zentraler Ebene in Berlin statt. Die
Arbeit der Kommissionen des Zentralen Frauenausschusses wurde in
gleichnamigen Kommissionen des DFD weitergeführt. Die Frauen blieben
in den Verwaltungen, die Frauenreferate bei den
Selbstverwaltungsorganen dienten als Stützpunkte für den DFD und
stellten gleichzeitig Verbindungen zwischen den Frauen und dem DFD
her.
2. Demokratischer Frauenbund
Deutschlands
Das Vorbereitende Komitee zur
Schaffung des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands hatte in seinem
Programm bereits die Aufgaben der neuen Organisation, bei der es sich
um eine einheitliche, überparteiliche Frauenbewegung handeln sollte,
festgelegt. Zu ihnen zählten die Sicherung des Friedens, die
Herstellung der Gleichberechtigung der Frauen, ihre fortschrittliche
Entwicklung in Kultur und Erziehung, die Schaffung gerechter, sozialer
Lebensbedingungen und die Zusammenarbeit mit den Frauen aller
Länder.
Die auf dem Gründungskongress am 8.
März 1947 angenommene erste Satzung bestätigte diese Aufgaben und
legte den Organisationsaufbau fest, der sich von unten nach oben
vollzog: Zu bilden waren Ortsgruppen mit einem Ortsgruppenvorstand,
dem mindestens vier Mitglieder angehören mussten, Kreisverbände,
bestehend aus den Ortsgruppen eines Landkreises, und Landesverbände,
bestehend aus den Kreisverbänden eines Landes.
Geleitet wurde der Demokratische Frauenbund Deutschlands vom
Bundesvorstand, der aus mindestens 15 Mitgliedern bestehen musste. Die
Geschäfte des Bundes nahm das Sekretariat wahr.
Der Bundesausschuss, der aus dem Bundesvorstand und mindestens 20
von der Bundesversammlung gewählten Mitgliedern bestand, legte
zwischen den Bundesversammlungen alle Arbeiten des Bundes fest und
trat, je nach Bedarf, mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. An
den jährlich tagenden Bundesversammlungen nahmen die Delegierten der
Landesverbände, Mitglieder des Bundesvorstandes mit den Vorsitzenden
und die Revisionskommission teil, die jedoch nur eine beratende Stimme
besaß. Sie wählte die Mitglieder des Bundesausschusses und den
Bundesvorstand, die Vorsitzenden des Bundesvorstandes und die
Revisionskommission. Die Amtsdauer belief sich auf ein Jahr.
Der 1. Bundeskongress im Mai 1948 erweiterte die
Satzung. Danach setzte sich der Bundesvorstand aus mindestens 30
gewählten Mitgliedern zusammen, zu denen auch der Schatzmeister und
die Schriftführerin gehörten. Der Bundeskongress, der alle zwei Jahre
zusammenzutreten hatte, bestand aus den Delegierten der
Landesverbände, dem Bundesausschuss und der Revisionskommission, die
ihre beratende Stimme behielt. Er wählte die Vorsitzenden des
Bundesvorstandes, den Bundesvorstand, den Bundesausschuss, eine
Revisionskommission und die Schieds- und Beschwerkommission mit je
fünf Mitgliedern. Die Amtsdauer betrug zwei Jahre. In den
Landesverbänden bestanden die gleichen Kommissionen. Zur Aufgabe der
aus mindestens drei Mitgliedern bestehenden Revisionskommission
gehörten die vierteljährliche, unangemeldete Prüfung der Bundeskasse
und die Berichterstattung an den Bundeskongress.
Das am 30. Mai 1950 beschlossene Statut basierte auf der Satzung
des Jahres 1948 und veränderte nur die Größe des Bundesvorstandes, der
nun aus mindestens zehn, höchstens aber 80 Mitgliedern zu bestehen
hatte. Die Geschäfte des Bundesvorstandes führte das
Bundessekretariat, das sich aus der 1. Vorsitzenden, der
stellvertretenden Vorsitzenden und den Bundessekretärinnen
zusammensetzte. Als Sitz des Bundessekretariats wurde Berlin
festgelegt.
Nach der Verabschiedung des
Gesetzes über die Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise
der staatlichen Organe am 23. Juli 1952, das die Aufteilung der Länder
der DDR in 14 Bezirke und 97 Kreise festlegte, wurde das erst im Mai
1952 auf dem 4. Bundskongress beschlossene Statut den neuen
Bedingungen angepasst. Die Ziele, die in dem am 4. November 1952
verabschiedeten Statut formuliert wurden, lassen die Veränderungen im
DFD erkennen. Standen in den ersten Jahren seines Wirkens in
Fortsetzung der Arbeit der Frauenausschüsse überwiegend soziale
Aspekte im Vordergrund seines Handelns, setzte er sich nun vor allem
für politische Ziele ein, und zwar für den Aufbau des Sozialismus in
der DDR, für die Erziehung der Frauen und Mütter zu "kühnen
Miterbauerinnen des Sozialismus", für die ständige Festigung der
demokratischen Staatsmacht, für feste Freundschaft mit den Völkern der
Sowjetunion und für die Unterstützung des Kampfes um ein
einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges
Deutschland.
Der Organisationsaufbau vollzog
sich in der Stadt und auf dem Land in Gruppen, in Orts-, Stadtteil-,
Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die leitenden Organe
blieben der Bundeskongress, der Bundesvorstand und die
Delegiertenkonferenzen auf jeder Ebene. Vom Bundesvorstand wurde das
Funktionärsorgan "lernen und handeln" herausgegeben.
Neue Aufgaben ergaben sich aus dem auf dem 6. Bundeskongress in
Weimar am 10. und 11. Dezember 1957 beschlossenen Statut. Sie
bestanden darin, die Einzelbäuerinnen auf den Weg der LPG zu führen
und sie eng an die Entwicklung des sozialistischen Dorfes zu binden,
die Handwerkerfrauen auf den Weg zur Genossenschaft zu bringen sowie
die Geschäftsfrauen, Gewerbetreibende und die "Frau des Kapitalisten"
durch aktive Mitarbeit im DFD für die sozialistische Umerziehung zu
gewinnen.
Der Bundeskongress tagte nur noch
alle drei Jahre, und der Bundesvorstand wählte aus seiner Mitte das
neu eingeführte Präsidium und das Sekretariat. Zwischen den
Bundesvorstandssitzungen leitete das Präsidium die Organisation und
gab dem Bundesvorstand Rechenschaft über seine Arbeit. Als operatives
Organ des Bundesvorstandes erhielt das Sekretariat die Aufgabe, die
Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse zu realisieren. An die
Spitze der Organisation trat die 1. Vorsitzende. Als Presseorgane
wurden die Wochenzeitschrift "Frau von heute" und das Funktionärsorgan
"lernen und handeln" genannt.
Erst im Juni 1964
verankerte der DFD im Statut die Anerkennung der führenden Rolle der
Arbeiterklasse und ihrer Partei und verlegte sein Hauptaktionsfeld in
die Wohngebiete. Der Bundeskongress fand alle vier Jahre, ab 1982 alle
fünf Jahre, statt, und der Bundesvorstand hatte einmal in vier Monaten
zu tagen. Weitere Veränderungen gab es bis zum Jahre 1989 nicht.
Auf der 8. Tagung des Bundesvorstandes am 16.
November 1989 legte die seit dem 11. September 1953 amtierende
Vorsitzende Ilse Thiele ihr Amt nieder. Als ihre Nachfolgerin wurde
Eva Rohmann, vorher Sekretärin im Bundesvorstand, gewählt. Die neuen
Ziele und Aufgaben des DFD wurden am 29. Januar 1990 vorgestellt. Sie
knüpften an die in den fünfziger Jahren postulierten Gedanken an und
brachten keine grundsätzlich neuen Aspekte. Es war beabsichtigt, sich
von der Vormundschaft der SED, von dem Alleinvertretungsanspruch für
alle Frauen, von starren Inhalten und Formen der politischen Arbeit,
von bürokratischer Arbeitsweise, von der Überforderung der Gruppen
sowie von überlebten Strukturen zu trennen.
Organisatorisch blieb im Grunde alles beim Alten. Der mindestens
alle vier Jahre tagende Bundeskongress hatte den Bundesvorstand sowie
die ehrenamtlichen Vorsitzenden des DFD und die Zentrale
Revisionskommission zu wählen, der Bundesvorstand aus seiner Mitte den
Geschäftsführenden Vorstand, die geschäftsführende Vorsitzende, die
Sekretärinnen und die Leiterinnen der Kommissionen. Der Sitz blieb
Berlin. Herausgegeben wurde die Zeitung des DFD "Fraueninitiative
90".
Nach der außerordentlichen
Bundesvorstandssitzung am 3. März.1990 bestanden nur noch drei
Geschäftsbereiche. Ein Sekretariat gab es nicht mehr. Im Sommer 1990
wurden Landesverbände gebildet.
Der letzte
Bundeskongress des DFD am 27. Oktober 1990 gestaltete sich
gleichzeitig zum Gründungskongress für den Demokratischen Frauenbund
e.V., auf dem Gisela Steineckert zur ehrenamtlichen Vorsitzenden und
Eva Rohmann zur Geschäftsführerin gewählt wurden.
Inhaltliche Charakterisierung:
Auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Bundesarchiv und dem
Demokratischen Frauenbund e.V. als dem Rechtsnachfolger des
Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) vom 24. März 1993
wurden die Akten des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands der
Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im
Bundesarchiv kostenlos zur Verfügung gestellt. Eigentümer bleibt der
Demokratische Frauenbund Deutschlands e.V. Sollte er aufgelöst werden,
geht der Bestand in das Eigentum der Stiftung über.
Zur Geschichte des Archivs des DFD und damit seiner
Bestände:
Am 28. März 1947, nur wenige Tage
nach der Gründung des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands, schlug
die Generalsekretärin Maria Weiterer die Bildung eines Archivs vor.
Offensichtlich wurde dieser Vorschlag auch umgehend realisiert, denn
bereits am 3. Mai 1947 war im technischen Büro eine Mitarbeiterin als
Archivarin tätig. Unter einem Archiv verstand man aber nicht die
Aufbewahrungsstätte aller im DFD entstehenden Akten, sondern eine
Sammlung von 30 Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften und
Zeitungsausschnitten aus dem Pressebüro, die Frauenfragen betrafen. In
der Abteilung Agitation und Werbung wurde am 28. Oktober 1950 ein
Bildarchiv eingerichtet.
Das eigentliche Archiv
hat aber im DFD offensichtlich nur wenig Aufmerksamkeit gefunden. So
ist beispielsweise während der gesamten Zeit seines Bestehens niemals
eine archivarische Fachkraft eingestellt worden.
Die erste Archivordnung bestätigte das Sekretariat des
Bundesvorstandes am 6. April 1971. In ihr wurde festgelegt, dass die
Wertermittlung nach den "Grundsätzen der Wertermittlung für die
Aufbewahrung und Kassation von Schriftgut der sozialistischen Epoche
der DDR" und nach den spezifischen Erfordernissen des DFD zu erfolgen
habe. Über Bewertung und Vernichtung von Unterlagen hatte eine
Kommission zu entscheiden, die aus der Leiterin des Archivs, der
Leiterin der Abteilung Agitation und Propaganda und der Leiterin des
Büros des Sekretariats bestand. Für die Unterlagen der Abteilung
Finanzen, die nicht in das Archiv gelangten, galt die Richtlinie des
DFD-Bundesvorstandes für Finanzwirtschaft vom 1. Januar 1966. Die
Genehmigung für die Kassation hatte die zuständige Revisionskommission
zu erteilen.
Die Benutzungsgenehmigung für
Ausländer einschließlich der Bürger der Bundesrepublik Deutschland
erteilte das Sekretariat.
Am 30. Juni 1972 trat
die "Richtlinie für die Aufbewahrung von Schriftgut im Apparat des
Bundesvorstandes des DFD" in Kraft, nach der bis zum 31. März eines
jeden Jahres die Sekretärinnen des Bundesvorstandes, die
Abteilungsleiterinnen und die Leiterin des Büros des Sekretariats die
Wertermittlung vorzunehmen hatten. Nicht betroffen von dieser
Richtlinie waren die Unterlagen der Abteilungen Westdeutsche Fragen
sowie Finanzen und Kader, die ihre Materialien selber verwalteten.
Neben dem Archiv des Bundesvorstandes bestanden Archive bei den
Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksvorständen.
Als Archivgut wurden lediglich eingestuft: Materialien von
Frauenkongressen, Bundesvorstandssitzungen, Präsidiumssitzungen,
Sitzungen des Sekretariats des Bundesvorstandes, Grundsatzfragen und
Analysen der Abteilungen, Rundschreiben, Richtlinien, Weltkongresse,
Ratstagungen der IDFF, UNO-Kommissionen, Frauenorganisationen anderer
Länder, Referate, Artikel und Interviews, Unterlagen über Wahlen in
der Organisation, Presseeinschätzungen, Materialien von
Frauenakademien, Schulungslehrgängen, Veranstaltungen, über den
Literaturpreis des DFD, über Auftragswerke, von Einschätzungen und
Lehrgängen der Revisionskommission sowie die Geschichte des DFD. Von
der Arbeit der Redaktion "lernen und handeln", der Kommissionen des
DFD und von seiner Zusammenarbeit mit dem Staatsapparat der DDR oder
mit seinen Bezirks- und Kreisvorständen sollte beispielsweise nichts
überliefert werden.
Nach der "Ordnung über die
Anfertigung, Behandlung, Aufbewahrung und Sicherung von
Verschlusssachen im Apparat des Bundesvorstandes und der Bezirks-,
Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksvorstände des DFD", beschlossen vom
Büro des Sekretariats am 20. März 1979, zählten zu den vertraulichen
Materialien Vorlagen für die Sekretäre und Vorstände des DFD sowie
Beschlüsse, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt waren,
Finanzunterlagen und Statistiken, Kaderunterlagen und Schreiben in
Kaderangelegenheiten mit besonders vertraulichem Charakter. In die
Stiftung sind diese Unterlagen nicht gelangt.
Die "Archiv- und Benutzungsordnung für den Bundesvorstand, die
Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksvorstände des DFD" vom 6.
Juli 1982 brachte in der Bewertung der Aktenpositionen keine
wesentlichen Veränderungen. Als Archivgut wurden nun aber auch die
Akten der Kommission Frau und Staat eingestuft. Eine Ausnahme bildeten
wieder die Unterlagen der Abteilungen Internationale Verbindungen II
sowie Finanzen und Kader, die diesen Bestimmungen nicht
unterlagen.
Das Archiv wurde dem Sekretariat
des Bundesvorstandes unterstellt und lag nun im Verantwortungsbereich
der Sekretärin für Agitation und Propaganda.
Die großen Lücken in der Überlieferung des DFD lassen sich durch
die Kassationen vor 1989, die auf der Grundlage der
Bewertungsverzeichnisse aus den Jahren 1972 und 1982 erfolgt sind,
erklären. Die verzeichneten Akten stammen weitgehend aus den
Registraturen der Vorsitzenden des Bundesvorstandes Ilse Thiele und
des Büros des Sekretariats, die von diesen Kassationen nicht betroffen
waren, so dass Akten erhalten geblieben sind, die nach den
Bewertungsverzeichnissen hätten kassiert werden müssen. Akten der
Abteilungen Agitation und Propaganda sowie Kultur und Kader sind nur
in sehr geringem Umfang überliefert, während die Akten der Abteilung
Internationale Verbindungen u. a. auch durch ihren Verbleib außerhalb
des Archivs weitgehend vorhanden zu sein scheinen.
Im Archiv des DFD war von den Mitarbeiterinnen nach 1990 mit der
Ordnung der dort vorhandenen Unterlagen auf der Grundlage eines von
ihnen erarbeiteten "Aktenplanes", der auf der letzten Struktur
basierte, begonnen worden. Dabei hatten sie die Vorgänge bestimmten
Abteilungen oder Stichworten ohne Beachtung der Abteilungsprovenienz
zugeordnet.
Deshalb gelangten die Akten, mit
Ausnahme der Serienakten (Vorlagen und Protokolle) und der
Kongressmaterialien, in einem Zustand in die Stiftung, der den
archivarischen Grundsätzen nicht entsprach.
In
der Stiftung wurden die Provenienz aller aus dem Archiv des DFD
stammenden Akten überprüft, die Unterlagen bewertet, intensiv
erschlossen und ihre innere Ordnung hergestellt. Dabei konnten
folgende Provenienzen festgestellt werden:
Zentraler Frauenausschuss beim Magistrat von Groß- Berlin
Frauenausschuss/Landesverband des DFD Sachsen
Frauenausschuss des Landes Sachsen-Anhalt
DFD Bundesvorstand
DFD
Bezirksorganisation Berlin
DFD
Bezirksorganisation Halle
DFD
Bezirksorganisation Magdeburg
DFD
Bezirksorganisation Rostock
DFD
Berlin-West
Da entsprechend der Zuständigkeit
der Stiftung hier nur die Akten des Zentralen Frauenausschusses beim
Magistrat von Groß-Berlin und des Bundesvorstandes verbleiben, wurden
die anderen Bestände den zuständigen Staatsarchiven übergeben.
Der Ordnung des Bestandes DY 31 Bundesvorstand des
DFD wurde nicht die im Laufe der Jahre wiederholt veränderte Struktur
der Organisation, sondern eine Sachgliederung zugrunde gelegt, die die
Aufgaben des DFD widerspiegelt. Damit wird erreicht, dass thematisch
zusammengehörende Akten, entstanden in verschiedenen Zeitabschnitten
und in unterschiedlichen Abteilungen, in einer Sachgruppe ausgewiesen
werden, so dass bei der Suche von Unterlagen nicht mehrere
Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen. Zudem wäre die
Zuordnung der Akten auf der Grundlage des in den 80er Jahren nach der
damaligen Struktur des DFD erarbeiteten, sehr undifferenzierten
Aktenplanes weitgehend unmöglich gewesen, da sich vor allem die
sozialen Aufgaben des DFD in den Jahrzehnten seines Bestehens eher
verringert als vergrößert haben. Soweit eine Zuordnung der
Schriftstücke zur Ablage einer Abteilung möglich war, ist die
Abteilungsprovenienz auf dem der Akte bei der Verzeichnung beigefügten
Vorblatt zu erkennen. Damit ist das Provenienzprinzip
wiederhergestellt bzw. eingehalten worden.
Die
zahlreichen Serienakten (Vorlagen, Protokolle und Beschlüsse von
Sitzungen des Bundesvorstandes, seines Präsidiums und des Sekretariats
), in denen sich die gesamte Tätigkeit des DFD widerspiegelt, sind
nach 1990 bereits im DFD durch ein Verzeichnis der jeweiligen
Tagesordnungspunkte erschlossen worden. Allerdings ist ihre Zuordnung
zu alphabetisch geordneten Stichworten vielfach ungenau und
fehlerhaft, aber sie geben dem Benutzer eine Orientierung über den
Inhalt der Serien.
Zur Ergänzung der Unterlagen
im Bestand DY 31 Zentraler Frauenausschuss und Demokratischer
Frauenbund Deutschlands sind folgende Bestände heranzuziehen:
1. Frauenausschüsse
Bundesarchiv: Bestand DR 2 Deutsche Zentralverwaltung für
Volksbildung, Abt. Frauenausschüsse
Brandenburgisches Landeshauptarchiv: Rep. 205 A Ministerium für
Volksbildung
vgl. auch: Doris Boissier: Die
antifaschistischen Frauenausschüsse als Wegbereiter des DFD in:
Archivmitteilungen 3/ 1988 S. 85-87
2.
Demokratischer Frauenbund Deutschlands
Stiftung
Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im
Bundesarchiv:
BY 1 KPD/West
DY 3 Demokratischer Block, Verbindungsbüro
DY 6 Nationalrat der Nationalen Front
DY
30 ZK der SED
DY 34 Bundesvorstand des
FDGB
Nachlässe:
NY 4036
W. Pieck
NY 4090 O. Grotewohl
NY 4182 W. Ulbricht
NY 4074 E.
Damerius-Koenen
NY 4145 K. Kern
NY 4106 E. Schmidt
NY 4072 K.
Dahlem
NY 4268 L. Ullrich
NY 4254 A. Wohlgemuth
NY 4017 M.
Arendsee
NY 4421 M. Groh-Kummerlöw
NY 4159 M. Rentmeister.
Bilddokumente des DFD sind in der Sammlung BildY 8 im Bildarchiv
der Stiftung vorhanden.
Gleichzeitig ist auf
die vom DFD herausgegebene Zeitschrift "Frau von heute" und das
Funktionärsorgan "lernen und handeln", auf die umfangreiche Sammlung
von Druckschriften des DFD aus den Jahren 1947 bis 1990 sowie auf
Veröffentlichungen über den DFD in der Bibliothek der Stiftung
hinzuweisen. Die Drucksachen bilden eine z. T. einzigartige Ergänzung
des Bestandes und ersetzen in einigen Fällen sogar fehlende
Akten.
Der Bestand umfasst 62 lfm = 1685 Akten.
Der Bestand ist sicherungsverfilmt. Aus konservatorischen Gründen
werden für die Benutzung nur Mikrofiches vorgelegt.
Barbara Lange
Quellen
BArch DY 31/500, 501, 827, 1367
Angaben
der Geschäftsführerin des Demokratischen Frauenbundes e.V. Frau Eva
Rohmann
Hinweis
Bitte
beachten Sie, dass neben dem 1997 fertiggestellten Findbuch auch ein
Schlagwortverzeichnis benutzt werden kann. Dieses
Schlagwortverzeichnis dient als Ergänzung, insbesondere für die
Kongress- und Sitzungsunterlagen, und ist im Lesesaal des Archivs
einzusehen.
Erschließungszustand:
Findbuch
Umfang, Erläuterung: 1685
AE
Zitierweise: BArch DY
31/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch DY 31
- Umfang
-
1685 Aufbewahrungseinheiten; 61,0 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) >> Organisationen und Verbände >> Organisationen
- Provenienz
-
Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD), 1947-1990
- Bestandslaufzeit
-
1945-1990
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD), 1947-1990
Entstanden
- 1945-1990