Bestand

Demokratischer Frauenbund Deutschlands (Bestand)

Geschichte des Bestandsbildners: Gründung am 8.3.1947; Umwandlung in Demokratischer Frauenbund e.V. im März 1990.

Hervorgegangen ist der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) aus zahlreichen Frauenausschüssen in der Sowjetisch besetzten Zone (SBZ) und Berlin, aus denen am 23. August 1945 der Zentrale Frauenausschuss beim Magistrat von Groß-Berlin hervorging. Dieser wurde in Berlin von Frauen aller Parteien, Berufe, sozialer Schichten und religiöser Anschauungen gegründet, um die soziale Not der Bevölkerung und insbesondere der Mütter und elternlosen Kindern nach der Kapitulation Deutschlands zu lindern. Auf dem Deutschen Frauenkongress für den Frieden vom 07. bis zum 09. März 1947 wurde dann der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gegründet. Zur ersten Vorsitzenden des DFD wurde Elli Schmidt gewählt. In ihrem Programm wurde festgelegt, dass es sich um eine einheitliche, überparteiliche Frauenbewegung handeln sollte, deren Ziele v.a. die Gleichberechtigung der Frauen, die Sicherung des Friedens und die internationale Zusammenarbeit mit Frauen aller Länder sein sollte. Der Organisationsaufbau bestand entsprechend dem demokratischen Zentralismus aus Ortsgruppen, Kreisverbänden und Landesverbänden. Geleitet wurde der DFD durch den Bundesvorstand, das höchste Organ war der Bundeskongress. Nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe am 23. Juli 1952 wurde das Statut des DFD angepasst. Aus den sozialen Zielen der ersten Jahre wurden jetzt vor allem politische, so u.a. die Beteiligung der Frauen am Aufbau des Sozialismus in der DDR. Zu den Orts-, Kreis- und Landesverbänden kamen Stadt- und Stadtteilorganisationen. Auf dem 6. Bundeskongress des DFD im Dezember 1957 wurde das Statut erneut angepasst. Einzelbäuerinnen sollten auf dem Weg zur Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft und die Handwerkerinnen zur Genossenschaft geführt werden und Frauen durch aktive Mitarbeit im DFD für die sozialistische Umerziehung gewonnen werden. Nach dem 1. Frauenkongress vom 25.- 27. Juni 1964 in Berlin konzentrierte sich der DFD verstärkt um die nicht organisierten, nicht berufstätigen oder nur halbtags beschäftigten Frauen im Wohngebiet. Im Statut wurde die führende Rolle der SED verankert. Seit 1967 gab es auf Ortsebene "Frauenakademien" in Form von Vortragsreihen und seit 1971 "Beratungszentren für Haushalt und Familie". Auf der 8. Tagung des Bundesvorstandes am 16. November 1989 legte die seit dem 11. September 1953 amtierende Vorsitzende Ilse Thiele ihr Amt nieder. Der letzte Bundeskongress des DFD am 27. Oktober 1990 war gleichzeitig Gründungskongress für den Demokratischen Frauenbund e.V., der seit 1993 Mitglied im Deutschen Frauenrat ist.

Bestandsbeschreibung: 1. Zentraler Frauenausschuss beim Magistrat von Groß-Berlin

Aus dem Bestreben, die soziale Not in der Bevölkerung nach der Kapitulation Deutschlands zu lindern, fanden sich in Berlin Frauen aller Parteien, Berufe, sozialer Schichten und religiöser Anschauungen zusammen, um vor allem den hungernden und elternlosen Kindern, aber auch den Müttern zu helfen. Dies führte bereits am 23. August 1945 zur Gründung des Zentralen Frauenausschusses beim Magistrat von Groß-Berlin, zu dessen Mitgliedern u. a. Louise Schröder und Toni Wohlgemuth (SPD), Marie Ahlers und Elli Schmidt (KPD), Helene Beer (LDPD), Hildegard Staehle (CDU) und Martha Arendsee (FDGB) zählten. Der SMAD-Befehl Nr. 80 vom 30.10.1945 "Die Organisierung der antifaschistischen Frauenausschüsse bei den Stadtverwaltungen" gab die Grundlage für die weitere Arbeit. Bereits im November 1945 wurde in der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung ein Referat für Frauenausschüsse gebildet, das sich 1946 zur Abteilung Frauenausschüsse entwickelte. Ihr oblagen die Herstellung enger Verbindungen mit Provinzial- und Landesausschüssen, die Zusammenarbeit mit allen Abteilungen in den verschiedenen Zentralverwaltungen, die Berücksichtigung von Forderungen der Frauen in der Gesetzgebung und die Verstärkung des Einflusses von Frauen im öffentlichen Leben.

Am 27. Januar 1946 veranstaltete der Zentrale Frauenausschuss beim Magistrat von Groß-Berlin die 1. Konferenz antifaschistischer Frauenausschüsse der Sowjetischen Besatzungszone, am 1. Februar 1946 erschien erstmals die Wochenzeitschrift "Frau von heute".

Auf der 1. Delegiertenkonferenz der antifaschistischen Frauenausschüsse in Berlin am 13. und 14. Juli 1946 wurde die Bildung eines paritätisch zusammengesetzten Zentralen Frauenausschusses der Sowjetischen Besatzungszone beschlossen, als dessen Vorsitzende Käthe Kern (SED), Margarete Ehlert (CDU), Helene Beer (LDPD) und Anne-Marie Durand-Wever (parteilos) gewählt wurden. Ricarda Huch erhielt am 21. Juli 1946 den Status einer Ehrenpräsidentin. Außerdem entstanden die Arbeitskommissionen Kultur und Erziehung (Edith Hauser), Volkswirtschaft (Toni Wohlgemuth), Arbeit und Soziales (Jenny Matern), Gesundheitswesen (Anne-Marie Durand-Wever) und Rechtswesen (Hilde Benjamin).

Die Mitglieder des Zentralen Frauenausschusses wählten auf der Beratung am 7. und 8. Dezember 1946 ein "Vorbereitendes Komitee für die Schaffung einer einheitlichen demokratischen Frauenorganisation" unter der Leitung von Anne-Marie Durand-Wever, das am 28. Januar 1947 einen Antrag auf Genehmigung zur Gründung des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands an die SMAD richtete. Diesem Antrag wurde stattgegeben, so dass der Weg zum Deutschen Frauenkongress für den Frieden, dem Gründungskongress des DFD, der in der Zeit vom 7. bis zum 9. März 1947 stattfinden sollte, geebnet war.

Die ursprüngliche Absicht, neben der neuen Frauenorganisation die Frauenausschüsse bestehen zu lassen, änderte sich, nachdem in den Kreisen bereits Zusammenschlüsse von Frauenausschüssen mit dem DFD vollzogen worden waren. Somit sanktionierte der Befehl Nr. 254 der SMAD vom 11. November 1947 zur "Vereinigung der antifaschistischen Frauenausschüsse in der Sowjetischen Besatzungszone mit dem DFD" nur bereits teilweise schon bestehende Verhältnisse. Am 27. November 1947 fand die Vereinigungssitzung auf zentraler Ebene in Berlin statt. Die Arbeit der Kommissionen des Zentralen Frauenausschusses wurde in gleichnamigen Kommissionen des DFD weitergeführt. Die Frauen blieben in den Verwaltungen, die Frauenreferate bei den Selbstverwaltungsorganen dienten als Stützpunkte für den DFD und stellten gleichzeitig Verbindungen zwischen den Frauen und dem DFD her.

2. Demokratischer Frauenbund Deutschlands

Das Vorbereitende Komitee zur Schaffung des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands hatte in seinem Programm bereits die Aufgaben der neuen Organisation, bei der es sich um eine einheitliche, überparteiliche Frauenbewegung handeln sollte, festgelegt. Zu ihnen zählten die Sicherung des Friedens, die Herstellung der Gleichberechtigung der Frauen, ihre fortschrittliche Entwicklung in Kultur und Erziehung, die Schaffung gerechter, sozialer Lebensbedingungen und die Zusammenarbeit mit den Frauen aller Länder.

Die auf dem Gründungskongress am 8. März 1947 angenommene erste Satzung bestätigte diese Aufgaben und legte den Organisationsaufbau fest, der sich von unten nach oben vollzog: Zu bilden waren Ortsgruppen mit einem Ortsgruppenvorstand, dem mindestens vier Mitglieder angehören mussten, Kreisverbände, bestehend aus den Ortsgruppen eines Landkreises, und Landesverbände, bestehend aus den Kreisverbänden eines Landes.

Geleitet wurde der Demokratische Frauenbund Deutschlands vom Bundesvorstand, der aus mindestens 15 Mitgliedern bestehen musste. Die Geschäfte des Bundes nahm das Sekretariat wahr.

Der Bundesausschuss, der aus dem Bundesvorstand und mindestens 20 von der Bundesversammlung gewählten Mitgliedern bestand, legte zwischen den Bundesversammlungen alle Arbeiten des Bundes fest und trat, je nach Bedarf, mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. An den jährlich tagenden Bundesversammlungen nahmen die Delegierten der Landesverbände, Mitglieder des Bundesvorstandes mit den Vorsitzenden und die Revisionskommission teil, die jedoch nur eine beratende Stimme besaß. Sie wählte die Mitglieder des Bundesausschusses und den Bundesvorstand, die Vorsitzenden des Bundesvorstandes und die Revisionskommission. Die Amtsdauer belief sich auf ein Jahr.

Der 1. Bundeskongress im Mai 1948 erweiterte die Satzung. Danach setzte sich der Bundesvorstand aus mindestens 30 gewählten Mitgliedern zusammen, zu denen auch der Schatzmeister und die Schriftführerin gehörten. Der Bundeskongress, der alle zwei Jahre zusammenzutreten hatte, bestand aus den Delegierten der Landesverbände, dem Bundesausschuss und der Revisionskommission, die ihre beratende Stimme behielt. Er wählte die Vorsitzenden des Bundesvorstandes, den Bundesvorstand, den Bundesausschuss, eine Revisionskommission und die Schieds- und Beschwerkommission mit je fünf Mitgliedern. Die Amtsdauer betrug zwei Jahre. In den Landesverbänden bestanden die gleichen Kommissionen. Zur Aufgabe der aus mindestens drei Mitgliedern bestehenden Revisionskommission gehörten die vierteljährliche, unangemeldete Prüfung der Bundeskasse und die Berichterstattung an den Bundeskongress.

Das am 30. Mai 1950 beschlossene Statut basierte auf der Satzung des Jahres 1948 und veränderte nur die Größe des Bundesvorstandes, der nun aus mindestens zehn, höchstens aber 80 Mitgliedern zu bestehen hatte. Die Geschäfte des Bundesvorstandes führte das Bundessekretariat, das sich aus der 1. Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und den Bundessekretärinnen zusammensetzte. Als Sitz des Bundessekretariats wurde Berlin festgelegt.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe am 23. Juli 1952, das die Aufteilung der Länder der DDR in 14 Bezirke und 97 Kreise festlegte, wurde das erst im Mai 1952 auf dem 4. Bundskongress beschlossene Statut den neuen Bedingungen angepasst. Die Ziele, die in dem am 4. November 1952 verabschiedeten Statut formuliert wurden, lassen die Veränderungen im DFD erkennen. Standen in den ersten Jahren seines Wirkens in Fortsetzung der Arbeit der Frauenausschüsse überwiegend soziale Aspekte im Vordergrund seines Handelns, setzte er sich nun vor allem für politische Ziele ein, und zwar für den Aufbau des Sozialismus in der DDR, für die Erziehung der Frauen und Mütter zu "kühnen Miterbauerinnen des Sozialismus", für die ständige Festigung der demokratischen Staatsmacht, für feste Freundschaft mit den Völkern der Sowjetunion und für die Unterstützung des Kampfes um ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland.

Der Organisationsaufbau vollzog sich in der Stadt und auf dem Land in Gruppen, in Orts-, Stadtteil-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die leitenden Organe blieben der Bundeskongress, der Bundesvorstand und die Delegiertenkonferenzen auf jeder Ebene. Vom Bundesvorstand wurde das Funktionärsorgan "lernen und handeln" herausgegeben.

Neue Aufgaben ergaben sich aus dem auf dem 6. Bundeskongress in Weimar am 10. und 11. Dezember 1957 beschlossenen Statut. Sie bestanden darin, die Einzelbäuerinnen auf den Weg der LPG zu führen und sie eng an die Entwicklung des sozialistischen Dorfes zu binden, die Handwerkerfrauen auf den Weg zur Genossenschaft zu bringen sowie die Geschäftsfrauen, Gewerbetreibende und die "Frau des Kapitalisten" durch aktive Mitarbeit im DFD für die sozialistische Umerziehung zu gewinnen.

Der Bundeskongress tagte nur noch alle drei Jahre, und der Bundesvorstand wählte aus seiner Mitte das neu eingeführte Präsidium und das Sekretariat. Zwischen den Bundesvorstandssitzungen leitete das Präsidium die Organisation und gab dem Bundesvorstand Rechenschaft über seine Arbeit. Als operatives Organ des Bundesvorstandes erhielt das Sekretariat die Aufgabe, die Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse zu realisieren. An die Spitze der Organisation trat die 1. Vorsitzende. Als Presseorgane wurden die Wochenzeitschrift "Frau von heute" und das Funktionärsorgan "lernen und handeln" genannt.

Erst im Juni 1964 verankerte der DFD im Statut die Anerkennung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer Partei und verlegte sein Hauptaktionsfeld in die Wohngebiete. Der Bundeskongress fand alle vier Jahre, ab 1982 alle fünf Jahre, statt, und der Bundesvorstand hatte einmal in vier Monaten zu tagen. Weitere Veränderungen gab es bis zum Jahre 1989 nicht.

Auf der 8. Tagung des Bundesvorstandes am 16. November 1989 legte die seit dem 11. September 1953 amtierende Vorsitzende Ilse Thiele ihr Amt nieder. Als ihre Nachfolgerin wurde Eva Rohmann, vorher Sekretärin im Bundesvorstand, gewählt. Die neuen Ziele und Aufgaben des DFD wurden am 29. Januar 1990 vorgestellt. Sie knüpften an die in den fünfziger Jahren postulierten Gedanken an und brachten keine grundsätzlich neuen Aspekte. Es war beabsichtigt, sich von der Vormundschaft der SED, von dem Alleinvertretungsanspruch für alle Frauen, von starren Inhalten und Formen der politischen Arbeit, von bürokratischer Arbeitsweise, von der Überforderung der Gruppen sowie von überlebten Strukturen zu trennen.

Organisatorisch blieb im Grunde alles beim Alten. Der mindestens alle vier Jahre tagende Bundeskongress hatte den Bundesvorstand sowie die ehrenamtlichen Vorsitzenden des DFD und die Zentrale Revisionskommission zu wählen, der Bundesvorstand aus seiner Mitte den Geschäftsführenden Vorstand, die geschäftsführende Vorsitzende, die Sekretärinnen und die Leiterinnen der Kommissionen. Der Sitz blieb Berlin. Herausgegeben wurde die Zeitung des DFD "Fraueninitiative 90".

Nach der außerordentlichen Bundesvorstandssitzung am 3. März.1990 bestanden nur noch drei Geschäftsbereiche. Ein Sekretariat gab es nicht mehr. Im Sommer 1990 wurden Landesverbände gebildet.

Der letzte Bundeskongress des DFD am 27. Oktober 1990 gestaltete sich gleichzeitig zum Gründungskongress für den Demokratischen Frauenbund e.V., auf dem Gisela Steineckert zur ehrenamtlichen Vorsitzenden und Eva Rohmann zur Geschäftsführerin gewählt wurden.

Inhaltliche Charakterisierung: Auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Bundesarchiv und dem Demokratischen Frauenbund e.V. als dem Rechtsnachfolger des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) vom 24. März 1993 wurden die Akten des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv kostenlos zur Verfügung gestellt. Eigentümer bleibt der Demokratische Frauenbund Deutschlands e.V. Sollte er aufgelöst werden, geht der Bestand in das Eigentum der Stiftung über.

Zur Geschichte des Archivs des DFD und damit seiner Bestände:

Am 28. März 1947, nur wenige Tage nach der Gründung des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands, schlug die Generalsekretärin Maria Weiterer die Bildung eines Archivs vor. Offensichtlich wurde dieser Vorschlag auch umgehend realisiert, denn bereits am 3. Mai 1947 war im technischen Büro eine Mitarbeiterin als Archivarin tätig. Unter einem Archiv verstand man aber nicht die Aufbewahrungsstätte aller im DFD entstehenden Akten, sondern eine Sammlung von 30 Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften und Zeitungsausschnitten aus dem Pressebüro, die Frauenfragen betrafen. In der Abteilung Agitation und Werbung wurde am 28. Oktober 1950 ein Bildarchiv eingerichtet.

Das eigentliche Archiv hat aber im DFD offensichtlich nur wenig Aufmerksamkeit gefunden. So ist beispielsweise während der gesamten Zeit seines Bestehens niemals eine archivarische Fachkraft eingestellt worden.

Die erste Archivordnung bestätigte das Sekretariat des Bundesvorstandes am 6. April 1971. In ihr wurde festgelegt, dass die Wertermittlung nach den "Grundsätzen der Wertermittlung für die Aufbewahrung und Kassation von Schriftgut der sozialistischen Epoche der DDR" und nach den spezifischen Erfordernissen des DFD zu erfolgen habe. Über Bewertung und Vernichtung von Unterlagen hatte eine Kommission zu entscheiden, die aus der Leiterin des Archivs, der Leiterin der Abteilung Agitation und Propaganda und der Leiterin des Büros des Sekretariats bestand. Für die Unterlagen der Abteilung Finanzen, die nicht in das Archiv gelangten, galt die Richtlinie des DFD-Bundesvorstandes für Finanzwirtschaft vom 1. Januar 1966. Die Genehmigung für die Kassation hatte die zuständige Revisionskommission zu erteilen.

Die Benutzungsgenehmigung für Ausländer einschließlich der Bürger der Bundesrepublik Deutschland erteilte das Sekretariat.

Am 30. Juni 1972 trat die "Richtlinie für die Aufbewahrung von Schriftgut im Apparat des Bundesvorstandes des DFD" in Kraft, nach der bis zum 31. März eines jeden Jahres die Sekretärinnen des Bundesvorstandes, die Abteilungsleiterinnen und die Leiterin des Büros des Sekretariats die Wertermittlung vorzunehmen hatten. Nicht betroffen von dieser Richtlinie waren die Unterlagen der Abteilungen Westdeutsche Fragen sowie Finanzen und Kader, die ihre Materialien selber verwalteten. Neben dem Archiv des Bundesvorstandes bestanden Archive bei den Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksvorständen.

Als Archivgut wurden lediglich eingestuft: Materialien von Frauenkongressen, Bundesvorstandssitzungen, Präsidiumssitzungen, Sitzungen des Sekretariats des Bundesvorstandes, Grundsatzfragen und Analysen der Abteilungen, Rundschreiben, Richtlinien, Weltkongresse, Ratstagungen der IDFF, UNO-Kommissionen, Frauenorganisationen anderer Länder, Referate, Artikel und Interviews, Unterlagen über Wahlen in der Organisation, Presseeinschätzungen, Materialien von Frauenakademien, Schulungslehrgängen, Veranstaltungen, über den Literaturpreis des DFD, über Auftragswerke, von Einschätzungen und Lehrgängen der Revisionskommission sowie die Geschichte des DFD. Von der Arbeit der Redaktion "lernen und handeln", der Kommissionen des DFD und von seiner Zusammenarbeit mit dem Staatsapparat der DDR oder mit seinen Bezirks- und Kreisvorständen sollte beispielsweise nichts überliefert werden.

Nach der "Ordnung über die Anfertigung, Behandlung, Aufbewahrung und Sicherung von Verschlusssachen im Apparat des Bundesvorstandes und der Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksvorstände des DFD", beschlossen vom Büro des Sekretariats am 20. März 1979, zählten zu den vertraulichen Materialien Vorlagen für die Sekretäre und Vorstände des DFD sowie Beschlüsse, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt waren, Finanzunterlagen und Statistiken, Kaderunterlagen und Schreiben in Kaderangelegenheiten mit besonders vertraulichem Charakter. In die Stiftung sind diese Unterlagen nicht gelangt.

Die "Archiv- und Benutzungsordnung für den Bundesvorstand, die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksvorstände des DFD" vom 6. Juli 1982 brachte in der Bewertung der Aktenpositionen keine wesentlichen Veränderungen. Als Archivgut wurden nun aber auch die Akten der Kommission Frau und Staat eingestuft. Eine Ausnahme bildeten wieder die Unterlagen der Abteilungen Internationale Verbindungen II sowie Finanzen und Kader, die diesen Bestimmungen nicht unterlagen.

Das Archiv wurde dem Sekretariat des Bundesvorstandes unterstellt und lag nun im Verantwortungsbereich der Sekretärin für Agitation und Propaganda.

Die großen Lücken in der Überlieferung des DFD lassen sich durch die Kassationen vor 1989, die auf der Grundlage der Bewertungsverzeichnisse aus den Jahren 1972 und 1982 erfolgt sind, erklären. Die verzeichneten Akten stammen weitgehend aus den Registraturen der Vorsitzenden des Bundesvorstandes Ilse Thiele und des Büros des Sekretariats, die von diesen Kassationen nicht betroffen waren, so dass Akten erhalten geblieben sind, die nach den Bewertungsverzeichnissen hätten kassiert werden müssen. Akten der Abteilungen Agitation und Propaganda sowie Kultur und Kader sind nur in sehr geringem Umfang überliefert, während die Akten der Abteilung Internationale Verbindungen u. a. auch durch ihren Verbleib außerhalb des Archivs weitgehend vorhanden zu sein scheinen.

Im Archiv des DFD war von den Mitarbeiterinnen nach 1990 mit der Ordnung der dort vorhandenen Unterlagen auf der Grundlage eines von ihnen erarbeiteten "Aktenplanes", der auf der letzten Struktur basierte, begonnen worden. Dabei hatten sie die Vorgänge bestimmten Abteilungen oder Stichworten ohne Beachtung der Abteilungsprovenienz zugeordnet.

Deshalb gelangten die Akten, mit Ausnahme der Serienakten (Vorlagen und Protokolle) und der Kongressmaterialien, in einem Zustand in die Stiftung, der den archivarischen Grundsätzen nicht entsprach.

In der Stiftung wurden die Provenienz aller aus dem Archiv des DFD stammenden Akten überprüft, die Unterlagen bewertet, intensiv erschlossen und ihre innere Ordnung hergestellt. Dabei konnten folgende Provenienzen festgestellt werden:

Zentraler Frauenausschuss beim Magistrat von Groß- Berlin

Frauenausschuss/Landesverband des DFD Sachsen

Frauenausschuss des Landes Sachsen-Anhalt

DFD Bundesvorstand

DFD Bezirksorganisation Berlin

DFD Bezirksorganisation Halle

DFD Bezirksorganisation Magdeburg

DFD Bezirksorganisation Rostock

DFD Berlin-West

Da entsprechend der Zuständigkeit der Stiftung hier nur die Akten des Zentralen Frauenausschusses beim Magistrat von Groß-Berlin und des Bundesvorstandes verbleiben, wurden die anderen Bestände den zuständigen Staatsarchiven übergeben.

Der Ordnung des Bestandes DY 31 Bundesvorstand des DFD wurde nicht die im Laufe der Jahre wiederholt veränderte Struktur der Organisation, sondern eine Sachgliederung zugrunde gelegt, die die Aufgaben des DFD widerspiegelt. Damit wird erreicht, dass thematisch zusammengehörende Akten, entstanden in verschiedenen Zeitabschnitten und in unterschiedlichen Abteilungen, in einer Sachgruppe ausgewiesen werden, so dass bei der Suche von Unterlagen nicht mehrere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen. Zudem wäre die Zuordnung der Akten auf der Grundlage des in den 80er Jahren nach der damaligen Struktur des DFD erarbeiteten, sehr undifferenzierten Aktenplanes weitgehend unmöglich gewesen, da sich vor allem die sozialen Aufgaben des DFD in den Jahrzehnten seines Bestehens eher verringert als vergrößert haben. Soweit eine Zuordnung der Schriftstücke zur Ablage einer Abteilung möglich war, ist die Abteilungsprovenienz auf dem der Akte bei der Verzeichnung beigefügten Vorblatt zu erkennen. Damit ist das Provenienzprinzip wiederhergestellt bzw. eingehalten worden.

Die zahlreichen Serienakten (Vorlagen, Protokolle und Beschlüsse von Sitzungen des Bundesvorstandes, seines Präsidiums und des Sekretariats ), in denen sich die gesamte Tätigkeit des DFD widerspiegelt, sind nach 1990 bereits im DFD durch ein Verzeichnis der jeweiligen Tagesordnungspunkte erschlossen worden. Allerdings ist ihre Zuordnung zu alphabetisch geordneten Stichworten vielfach ungenau und fehlerhaft, aber sie geben dem Benutzer eine Orientierung über den Inhalt der Serien.

Zur Ergänzung der Unterlagen im Bestand DY 31 Zentraler Frauenausschuss und Demokratischer Frauenbund Deutschlands sind folgende Bestände heranzuziehen:

1. Frauenausschüsse

Bundesarchiv: Bestand DR 2 Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung, Abt. Frauenausschüsse

Brandenburgisches Landeshauptarchiv: Rep. 205 A Ministerium für Volksbildung

vgl. auch: Doris Boissier: Die antifaschistischen Frauenausschüsse als Wegbereiter des DFD in: Archivmitteilungen 3/ 1988 S. 85-87

2. Demokratischer Frauenbund Deutschlands

Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv:

BY 1 KPD/West

DY 3 Demokratischer Block, Verbindungsbüro

DY 6 Nationalrat der Nationalen Front

DY 30 ZK der SED

DY 34 Bundesvorstand des FDGB

Nachlässe:

NY 4036 W. Pieck

NY 4090 O. Grotewohl

NY 4182 W. Ulbricht

NY 4074 E. Damerius-Koenen

NY 4145 K. Kern

NY 4106 E. Schmidt

NY 4072 K. Dahlem

NY 4268 L. Ullrich

NY 4254 A. Wohlgemuth

NY 4017 M. Arendsee

NY 4421 M. Groh-Kummerlöw

NY 4159 M. Rentmeister.

Bilddokumente des DFD sind in der Sammlung BildY 8 im Bildarchiv der Stiftung vorhanden.

Gleichzeitig ist auf die vom DFD herausgegebene Zeitschrift "Frau von heute" und das Funktionärsorgan "lernen und handeln", auf die umfangreiche Sammlung von Druckschriften des DFD aus den Jahren 1947 bis 1990 sowie auf Veröffentlichungen über den DFD in der Bibliothek der Stiftung hinzuweisen. Die Drucksachen bilden eine z. T. einzigartige Ergänzung des Bestandes und ersetzen in einigen Fällen sogar fehlende Akten.

Der Bestand umfasst 62 lfm = 1685 Akten. Der Bestand ist sicherungsverfilmt. Aus konservatorischen Gründen werden für die Benutzung nur Mikrofiches vorgelegt.

Barbara Lange

Quellen

BArch DY 31/500, 501, 827, 1367

Angaben der Geschäftsführerin des Demokratischen Frauenbundes e.V. Frau Eva Rohmann

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass neben dem 1997 fertiggestellten Findbuch auch ein Schlagwortverzeichnis benutzt werden kann. Dieses Schlagwortverzeichnis dient als Ergänzung, insbesondere für die Kongress- und Sitzungsunterlagen, und ist im Lesesaal des Archivs einzusehen.

Erschließungszustand: Findbuch

Umfang, Erläuterung: 1685 AE

Zitierweise: BArch DY 31/...

Bestandssignatur
Bundesarchiv, BArch DY 31
Umfang
1685 Aufbewahrungseinheiten; 61,0 laufende Meter
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) >> Organisationen und Verbände >> Organisationen

Provenienz
Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD), 1947-1990
Bestandslaufzeit
1945-1990

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Letzte Aktualisierung
16.01.2024, 08:43 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Beteiligte

  • Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD), 1947-1990

Entstanden

  • 1945-1990

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