Fehler zum Teil berichtigt, aber Mängel nicht behoben: Das neue saarländische Denkmalschutzgesetz

Abstract: Das saarländische Denkmalschutzgesetz von 2018 hat das Landesdenkmalamt als eigene Fach- und Vollzugsbehörde wiederhergestellt, sichert jedoch nicht dessen fachliche Unabhängigkeit. Auch lässt sich nicht erkennen, wie eine kommunale Verankerung des Denkmalschutzes ohne untere Denkmalschutzbehörden erreicht werden kann. Zusätzlich wurde der Denkmalbegriff enger gefasst. Die bewusst offen gehaltene Regelung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit birgt hingegen die Gefahr, dass die Rechtsprechung den Denkmalschutz weiter einschränkt. Eine laut Begründung beabsichtigte Stärkung des Landesdenkmalrates ist nur ansatzweise erfolgt. Um Denkmalschutz und Denkmalpflege Geltung zu verschaffen, wäre zudem, über die gesetzliche Regelung hinaus, eine ausreichende personelle und materielle Ausstattung zu gewährleisten. Der Beitrag stellt eine überarbeitete Fassung der Stellungnahme der Arbeitskammer des Saarlandes zum Gesetzentwurf dar, die der Verfasser erstellt hat. Darin wird die Lage des Denkmalsc

Location
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Extent
Online-Ressource, 13 S.
Language
Deutsch
Notes
Erstveröffentlichung
nicht begutachtet

Classification
Recht
Keyword
Denkmalschutz
Denkmalpflege
Baudenkmal
Saarland
Deutschland

Event
Veröffentlichung
(where)
Mannheim
(who)
SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
(when)
2021
Creator

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-73196-0
Rights
Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Last update
15.08.2025, 7:31 AM CEST

Data provider

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  • Glaser, Harald
  • SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.

Time of origin

  • 2021

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