Abschnitt

§. 2. Der Lehrunterschied und das gegenseitige Verhältnis zwischen Lutheranern und Reformirten muß beybehalten werden.

§. 2. Der Lehrunterschied und das gegenseitige Verhältnis zwischen Lutheranern und Reformirten muß beybehalten werden.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Froriep, Justus Friedrich. - D. Just Friedrich Froriep, erster geistlicher Consistorialrath und Superintendent der Grafschaft Schaumburg-Lippe [et]c. über die Religionsirrungen zwischen den Lutheranern und Reformirten in der Grafschaft Schaumburg, Lippischen Antheils. Erster Band ; Band 1

Erschienen
1790 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:46 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1790 -

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