Urkunde
Helfrich v. Rüdigheim, Komtur des Klosters Mosbach, Johanniterordens, bekundet, dass er für das Kloster und den Orden von den Ulnern und den Grosc...
- Archivaliensignatur
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NACHWEIS
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Oculi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Helfrich v. Rüdigheim, Komtur des Klosters Mosbach, Johanniterordens, bekundet, dass er für das Kloster und den Orden von den Ulnern und den Groschlags v. Dieburg in deren Gericht genannte Güter nach Ostheim zu, die vorher Jutta, Ehefrau Eberhards (V.) v. Heusenstamm innehatten, bestanden habe. Der jeweilige Bebauer der Güter soll dort wohnen und die anfallenden Gülten, Zinsen, Gefälle und Besthäupter an den Schultheiß der Ulner und Groschlag in dem Gericht zahlen, ansonsten sollen diese ungehindert auf die Güter zurückgreifen können. Nach ihm (dem Aussteller) soll der jeweilige Komtur die Güter von den Ulnern und Groschlags oder ihren Erben empfangen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 K 15 U 21 Bl. 58v-59 - Abschrift 15. Jh., Textverlust durch Mäusefraß
- Kontext
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Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1165-1400
- Bestand
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
- Laufzeit
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1398 März 10
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1398 März 10