Bericht

Sanktionsmoratorium

Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden SanktionsregelungenaußerKraftsetzen,danach solldasBürgergelddieMitwirkungspflichtenneuregeln. Inseiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht,warum SanktionenwegenMeldeversäumnissen ausgesetztwerden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: IAB-Stellungnahme ; No. 3/2022

Klassifikation
Wirtschaft
Thema
SGB II
Grundsicherung
Sanktionen
Neuregelung
Sanktionsmoratorium

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Wolff, Joachim
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
(wo)
Nürnberg
(wann)
2022

DOI
doi:10.48720/IAB.SN.2203
Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:42 MEZ

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Wolff, Joachim
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Entstanden

  • 2022

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