Archivale

Stuttgart, Stadt: Tragen von Degen

Gelegentlich einer zwischen ledigen Burschen vorgefallenen nächtlichen Schlägerei machte der Oberrat den Antrag, den Handwerksburschen und den ledigen jungen Dienern bei Hof, besonders den unverheirateten Jägern, und zwar diesen bei Nacht, jenen aber bei Tag und Nacht das Tragen der Degen, außer wenn sie wandern wollten, zu verbieten, in welchen Antrag aber Serenissimus [Eberhard III. von Württemberg] in der Resolution vom 24. Juli 1666 nicht einging, aus Besorgnis, dass dies bei den benachbarten Fürstentümern und Städten ein seltsames Ansehen haben würde. Späterhin scheint doch ein solches Verbot eingegangen zu sein, denn im Jahr 1674 unterstützte der Oberrat in einem Anbringen das Gesuch des Buchdruckers Rößlin, seine Gesellen statt der anbefohlenen Mäntel fernerhin Degen tragen [lassen] zu dürfen.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 210 I Bü 89
Umfang
1-6

Kontext
Oberrat: Stadt und Amt Stuttgart >> Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 210 I Oberrat: Stadt und Amt Stuttgart

Indexbegriff Person

Laufzeit
1666-1674

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:48 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1666-1674

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