Bestand
Gesundheitsamt Zwickau (Bestand)
Geschichte: Das 1934 eingerichtete Gesundheitsamt Zwickau war für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Zwickau, zwischen 1920 und 1933 auch für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Werdau zuständig. Mit der 1945 eingeleiteten Kommunalisierung der Gesundheitsämter gingen die Aufgaben auf das Kreisgesundheitsamt Zwickau über.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.03.08.
Inhalt: Patientenakten.- Jahresberichte.- Berufskrankheiten.- Meldepflichtige Krankheiten.- Verschreibungspflichtige Medikamente
Ausführliche Einleitung: 1. Geschichte der sächsischen Gesundheitsämter
Die Gesundheitsämter wurden per (Reichs-) Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934[01] eingerichtet. Sie lösten die bis dahin tätigen Bezirksärzte ab. Die (staatlichen) Gesundheitsämter waren für jeden Stadt- und Landkreis einzurichten. Entsprechende Regelungen traf die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 6. Februar 1935[02]. In Sachsen waren demnach in den Verwaltungsgrenzen der Amtshauptmannschaften und der bezirksfreien Städte Gesundheitsämter einzurichten (§ 2).
Die Gesundheitsämter unterstanden bis 1935 dem Landesgesundheitsamt, später dem Ministerium des Innern direkt.
Den Gesundheitsämtern oblag die Durchführung der Gesundheitspolizei, die Erb- und Rassenpflege, die gesundheitliche Volksbetreuung, die Schulgesundheitspflege, die Mütter- und Kinderberatung sowie die Fürsorge für Tuberkulose, für Geschlechtskrankheiten, körperlich Behinderte, für Sieche und Süchtige. Außerdem wirkten sie bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen mit. Des Weiteren übten die Gesundheitsämter amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeiten aus. Die in § 3 des o.g. Gesetzes festgelegten Aufgaben wurden mit der 1. (§§ 4 – 10) und 2. Durchführungsverordnung[03] (§§ 1 – 20) präzisiert.
Mit der Verordnung über die Kommunalisierung der Gesundheitsämter vom 16. Juli 1945[04] wurden Kreis- bzw. in den kreisfreien Städten mit über 40.000 Einwohnern Stadtgesundheitsämter eingerichtet.
2. Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde im Rahmen der Beständebereinigung im Sommer 2003 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden dem Sächsischen Staatsarchiv Chemnitz unverzeichnet übergeben.[05]
3. Quellen und Literatur
Jeserich/Pohl/Unruh: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. V, S. 597
[01] Reichsgesetzblatt (RGBl.) 1934 I S. 531
[02] RGBl. 1935 I. S. 177
[03] Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 22. Februar 1935, RGBl. 1935 I S. 215
[04] Amtliche Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen, 1. Jahrgang 1945, S. 1
[05] vgl. Dienstregistratur des Staatsarchivs Chemnitz, Az. StAC – 7511.00/3.01 vgl. Zugang 110/03, VMB 203/03
- Reference number of holding
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Sächsisches Staatsarchiv, 30088
- Extent
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5,10 (nur lfm)
- Context
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.03 Inneres >> 02.03.03.08 Gesundheitsbehörden
- Date of creation of holding
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1932 - 1945
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Last update
-
27.11.2023, 8:58 AM CET
Data provider
Sächsisches Staatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1932 - 1945